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Widerruf von General- und Patientenverfügung

Verfasst: 10.12.2020, 09:08
von Binchen24
Guten Morgen zusammen,

ich soll eine Akte abrechnen wo wir eine umfassene General- und Patientenverfügung, welche der Banken und Versicherung vorlegt wurde, widerrufen haben. Welchen Streitwert setze ich hier an? 5.000,00 € als Auffangwert? Ich habe keinerlei Informationen, welche Vermögenswerte unsere Mandantin hat.

Viele Grüße

Re: Widerruf von General- und Patientenverfügung

Verfasst: 10.12.2020, 12:30
von Anahid
Ohne Anhaltspunkte, richtig. Im Zweifel sogar den Höchstbetrag von 5.000,00 € als Auffangwert.