Widerruf von General- und Patientenverfügung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Binchen24
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#1

10.12.2020, 09:08

Guten Morgen zusammen,

ich soll eine Akte abrechnen wo wir eine umfassene General- und Patientenverfügung, welche der Banken und Versicherung vorlegt wurde, widerrufen haben. Welchen Streitwert setze ich hier an? 5.000,00 € als Auffangwert? Ich habe keinerlei Informationen, welche Vermögenswerte unsere Mandantin hat.

Viele Grüße
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

10.12.2020, 12:30

Ohne Anhaltspunkte, richtig. Im Zweifel sogar den Höchstbetrag von 5.000,00 € als Auffangwert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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