Gegenstandswert
Kann mir jemand helfen und sagen ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege.
Mein Mandant hatte Schulden in Höhe von 20.000 € und es wurde der Kfz Brief seiner Mutter vom Gerichtsvollzieher gepfändet und ich soll nunmehr dagegen eine Dritt Widerspruchsklage einlegen.
Gegenstandswert wird wahrscheinlich nur der Wert des Kfz Briefes sein.
Sehe ich das richtig und für den Kfz Brief ist wahrscheinlich ein Wert von 500 € an zu setzen?
Gegenstandswert
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Gemäß § 6 Zpo bemisst sich der Streitwert nach der Höhe der Pfandforderung ohne Zinsen und Kosten, sofern nicht der Pfandgegenstand einen geringeren Wert hat. Der Kfz-Brief dürfte keinen Wert haben, wohl aber das Kfz, das wohl gepfändet werden soll.
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Mir ist nicht ganz klar, wie der Kfz-Brief der Mutter - in dem diese dann wohl auch als Halterin steht - gepfändet werden konnte. Hier ist doch erstmal klar, dass der Mdt nicht Eigentümer ist. Da passt m.E. was nicht am Sachverhalt.RA Nik hat geschrieben: ↑09.12.2020, 13:09Gegenstandswert
Kann mir jemand helfen und sagen ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege.
Mein Mandant hatte Schulden in Höhe von 20.000 € und es wurde der Kfz Brief seiner Mutter vom Gerichtsvollzieher gepfändet und ich soll nunmehr dagegen eine Dritt Widerspruchsklage einlegen.
Gegenstandswert wird wahrscheinlich nur der Wert des Kfz Briefes sein.
Sehe ich das richtig und für den Kfz Brief ist wahrscheinlich ein Wert von 500 € an zu setzen?
Das kommt noch hinzu, wobei der die Pfändung des Briefes wohl der Sicherungsvollstreckung dient, weil man ohne den das Fahrzeug nicht verkaufen kann.
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Mir ist nicht klar, warum jemand den Brief pfändet aber nicht das Auto
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Bist Du überhaupt von der Mutter Mandatiert?
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Ich muss, glaube ich, mit einem weitverbreiteten Irrtum aufräumen: Weder der Besitzer des Fahrzeugbriefes noch die als Halter eingetragene Person müssen Eigentümer des Fahrzeugs sein. Die Fahrzeugpapiere sind kein Eigentumsnachweis. Es ist durchaus möglich - und gar nicht mal so unüblich - dass als Halter jemand anderes eingetragen ist. Dass sich der Brief bei der Mutter befindet kann im Prinzip diverse Gründe haben. Der Mandant wird wohl Eigentümer sein. Allerdings ist der geschilderte Sachverhalt imho unvollständig.
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Edit @TE: weil ich nicht mehr ändern konnte: Drittwiderspruchsklage könnte entweder der Mandant erheben, wenn gegen die Mutter vollstreckt wird und der Pkw ihm gehört oder von der Mutter im umgekehrten Fall. Daher die Verwirrung bei meinen Kolleginnen.
Um ehrlich zu sein, habe ich den SV komplett ignoriert,. Schließlich ist der TE RA und sollte daher wissen, wann welche Rechtsmittel gegeben sind.
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Das sollte einer qualifizierte ReNo bekannt sein. Einem Anwalt eigentlich erst recht.
Ich habe es so verstanden, dass der Mandant Schuldner ist und der PKW der Mutter gehört, allerdings scheinbar nur der Brief gepfändet ist, daher meine Fragen.
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Das habe ich auch mal geglaubt und wurde dann eines anderen belehrt. Aber sorry, das sollte nicht oberlehrerhaft wirken oder so. Um ehrlich zu sein, war mir die SV-Schilderung zu verworren um mich damit näher zu befassen. Also habe ich mich auf die Beantwortung der Frage beschränkt.mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑10.12.2020, 09:43Das sollte einer qualifizierte ReNo bekannt sein. Einem Anwalt eigentlich erst recht.
Ich habe es so verstanden, dass der Mandant Schuldner ist und der PKW der Mutter gehört, allerdings scheinbar nur der Brief gepfändet ist, daher meine Fragen.
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