Vergleich und Anfechtung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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pepe
Kennt alle Akten auswendig
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#1

08.12.2020, 16:45

Hallo Zusammen,

wir haben für einen Mandanten einen gerichtlichen Vergleich abgeschlossen. Beide Parteien haben eine Widerrufsfrist. Der Vergleich wird nicht widerrufen.

Allerdings erklärt die Gegenseite zwei Monate später nun die Anfechtung des Vergleichs.

Das muss zwar noch gerichtlich geklärt werden, aber ist damit die gerichtliche Einigungsgebühr wieder vom Tisch?

:thx
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Adora Belle
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#2

08.12.2020, 17:12

Ja. das kannst Du auch innerhalb 30 Sekunden selbst googeln.

Btw: Du bist jetzt seit 2009 Jura Studentin. Hat sich da irgendwann mal was dran geändert?
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