Streitwert Haftung im Arbeitsrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Chmisp
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#1

02.12.2020, 21:08

Hallo liebe Gemeinde,

ich sitze hier schon ewig und kann leider nichts finden :motz . Daher hoffe ich, dass einer von Euch da etwas weiß.
Folgendes Problem habe ich:
Wie verhält sich der Streitwert im Arbeitsrecht wenn nicht nur die Beendigung sondern auch eine große Haftungssumme verglichen wird. Mandant möchte wissen was für Kosten auf ihn zukommen und ich finde zu diesem Fall keine Urteile oder Literatur.

Unter welchen Umständen erhöht es den Streitwert?
Greift da die Streitwertprivilegierung der Beendigung oder ist eine Addition der Streitwerte gegeben?
Ich bin über jeden Hinweis Dankbar.

Liebe Grüße
Chris
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jojo
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#2

03.12.2020, 08:16

Ich verstehe den Sachverhalt nicht, aber guckel mal nach Streitwertkatalog Arbeitsrecht
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Chmisp
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#3

03.12.2020, 08:56

Vielen Dank für die Antwort,

im Streitwertkatalog steht aber leider nur:

"Vergleichsweise miterledigte anderweitig rechtshängige Verfahren führen nur dann zu einem Vergleichsmehrwert, wenn sie bei Geltendmachung in einem Verfahren zu einer Werterhöhung führen würden.
... ...
25.1.6 Geht es bei der Ausgleichsklausel um den Ausschluss von Forderungen auf Ersatz gegenwärtigen und/oder künftigen Schadens, kommt es auf die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, die Höhe des (auch künftigen) Schadens sowie das Risiko der tatsächlichen Inanspruchnahme an."

Hätte ich vielleicht schon bei meiner Eingangsfrage zitieren sollen. Ich kann damit nach wie vor nicht beurteilen Wann es wirklich Streitwerterhöhend oder als Mehrvergleich zum Tragen kommt und wann nicht.
Chmisp
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#4

03.12.2020, 09:57

Ich hab gerade selbst ein passendes Urteil gefunden :-)

Für alle die in Zukunft die Frage haben:
LAG Düsseldorf Beschluss vom 04.10.2018 - 4 Ta 341/18
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