Terminsgebühr bei teilweiser Erledigung
Verfasst: 02.12.2020, 11:43
Hallo zusammen,
ich war nun seit Jahren stiller und unregistrierter Leser und hatte bislang immer eine Antwort gefunden, außer diesmal.
Es geht um die Abrechnung einer Räumungsklage.
Räumungsklage wurde erhoben und auch Nutzungsentschädigung von EUR 6.000 geltend gemacht.
Es gab schriftliche Vergleichs“gespräche“, ein Vergleich kam nicht zustande.
Vor der mündlichen Verhandlung konnte ich den Räumungsantrag für erledigt erklären, musste aber noch weitere EUR 4.000 Nutzungsentschädigung ergänzen.
In der mündlichen Verhandlung schließt sich der Beklagte der Erledigungserklärung an und wir schließen anschließend einen Vergleich über die Nutzungsentschädigung und die Kostenquote.
Sehe ich es richtig, dass damit für den Räumungsantrag weder eine Terminsgebühr noch eine Vergleichsgebühr anfällt?
Vielen Dank für eine Bestätigung und natürlich noch mehr Dank für eine Widerlegung
Grüße
Johannes
ich war nun seit Jahren stiller und unregistrierter Leser und hatte bislang immer eine Antwort gefunden, außer diesmal.
Es geht um die Abrechnung einer Räumungsklage.
Räumungsklage wurde erhoben und auch Nutzungsentschädigung von EUR 6.000 geltend gemacht.
Es gab schriftliche Vergleichs“gespräche“, ein Vergleich kam nicht zustande.
Vor der mündlichen Verhandlung konnte ich den Räumungsantrag für erledigt erklären, musste aber noch weitere EUR 4.000 Nutzungsentschädigung ergänzen.
In der mündlichen Verhandlung schließt sich der Beklagte der Erledigungserklärung an und wir schließen anschließend einen Vergleich über die Nutzungsentschädigung und die Kostenquote.
Sehe ich es richtig, dass damit für den Räumungsantrag weder eine Terminsgebühr noch eine Vergleichsgebühr anfällt?
Vielen Dank für eine Bestätigung und natürlich noch mehr Dank für eine Widerlegung
Grüße
Johannes