Korrekte Gebühr für Beschwerde in Verfahrenskostenhilfe

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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MrsLittletall
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#1

01.12.2020, 11:50

Hallöchen.

Wir haben einen Mandanten, der seine Rechnung nicht zahlt, also sollte ich Kostenfestsetzung gegen eigene Partei machen. Das habe ich getan und die Rechnung, die an an den Mandanten gestellt wurde, mit allen Gebühren in den KFA übernommen (Rechnung wurde nicht von mir, sondern von Vorgängerin gemacht, ich ging davon aus, dass sie richtig ist).

In dieser Rechnung befand sich auch eine gebühre nach 3201 VV RVG in Höhe von 1,1 wegen Beschwerde im Verfahrenskostenhilfeverfahren. Nun kam ein Schreiben vom Gericht zurück und hat sich gewundert, es gab doch gar keine Beschwerde. Mein Chef hat mir aufgetragen, das ganze zu prüfen.

Ich bin dann mal die Akte durchgegangen und habe festgestellt, dass die Beschwerde im Verfahrenskostenhilfeverfahren tatsächlich eingereicht wurde, allerdings für das Gericht ERSTER Instanz. Die Gebühr 3201 ist ja für zweite Instanz.

Ich gehe also davon aus, dass ich statt der Gebühr 3201 die Gebühr 3500 ansetzen kann.

Allerdings.. kann ich das in den selben KFA packen oder muss ich da zwei verschiedene machen, eins für das einstweilige Anordnungsverfahren (die Hauptsache) und eins für die Beschwerde im Verfahrenskostenhilfeverfahren? Oder müssten wir die Kosten für die Beschwerde im Verfahrenskostenhilfeverfahren per Mahnbescheid geltend machen?

Danke für eure Antworten.
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icerose
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#2

01.12.2020, 13:35

MrsLittletall hat geschrieben:
01.12.2020, 11:50
Ich gehe also davon aus, dass ich statt der Gebühr 3201 die Gebühr 3500 ansetzen kann.
Das ist richtig.

Das kann alles in einen Vfa. Allerdings ist auch die dem zugrunde liegende Rechnung zu korrigieren.
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MrsLittletall
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#3

02.12.2020, 08:36

Vielen Dank.

Also die Rechnung stornieren und neue Rechnung auf den Mandanten ausstellen mit der korrigierten Gebühr?

Eine letzte Frage dann noch.... Beschwerde gegen VKH-Beschluss zählt als neue Angelegenheit und bekommt nochmal Umsatzsteuer und Auslagen, korrekt?
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#4

02.12.2020, 09:34

Gerne.
Ja und ja. ;)
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#5

02.12.2020, 09:37

Super! Dann erkläre ich das meinem Chef und korrigiere den KFA/die Rechnung! Danke nochmal!
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