Abrechnung Mehrvergleich im Ordnungsmittelverfahren Familienrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lahmi
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#1

01.12.2020, 10:54

Hallo,

ich habe ein Problem mit einer Abrechnung in einem Ordnungsmittelverfahren Familienrecht.

Und zwar haben wir ein Ordnungsmittelverfahren eingeleitet, da er Umgang nicht wie vereinbart gewährt wurde. In diesem Ordnungsmittelverfahren wurde eine neue Umgangsvereinbarung getroffen. Verfahrenswert 500,00 €; überschießend 3.000,00 €.

Ich bin mir jetzt unsicher, wie ich das abrechnen soll. Für das Ordnungsmittelverfahren fällt eine 0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 und eine 0,3 Terminsgebühr Nr. 3310 an. Für die nicht rechtshängige, aber mitverglichene Umgangssache eine 0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101.

Dann mein Problem: Die Terminsgebühr für die Umgangssache. Normalerweise würde ich beim Mehrvergleich den Wert für die Terminsgebühr entsprechend erhöhen, aber hier habe ich ja nur eine 0,3. Kann/Muss ich für die Umgangsvereinbarung eine extra 1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 nehmen?

Eine weitere Frage wäre: Muss ich den Abgleich nach § 15 III RVG bei den beiden Verfahrensgebühren 3309 und 3100 und ggf. dann auch bei den Terminsgebühren nach 3310 und 3104 vornehmen?

Ich hoffe, ihr könnte mir helfen. Danke im Voraus.
Feldhamster
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#2

01.12.2020, 15:38

Ja, ich würde sowohl eine TG 3104 mit abrechnen (es würde ja über den neuen Umgang gesprochen) und jeweils den Abgleich nach § 15 III vornehmen.
Lahmi
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#3

01.12.2020, 15:41

Ja, so denke ich mir das auch. Wenn ich es im Programm eingebe, macht es keinen automatischen Abgleich. Ich mache es manuell und reiche es mal so ein. Wir haben VKH. Mal sehen was der Rechtspfleger sagt.

Danke!
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