Einen schönen guten Morgen an alle,
ich habe mal wieder eine Frage
Unsere Mandantschaft hat selbst einen Mahnbescheid eingereicht, die Gegenseite hat gleichzeitig mit Eingang des MB bei Gericht die Forderung gezahlt und sodann Widerspruch eingelegt.
Damit kam die Mandantschaft dann zu uns. Wir haben beantragt, die Kosten des Verfahrens nach § 269 Abs.3 S. 4 ZPO der Gegenseite aufzuerlegen. Diesem wurde auch stattgegeben.
Nun meine Frage: Ich kann doch nun eine 1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 abrechnen oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank und einen schönen Tag
1,3 Verfahrensgebühr
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ME ist schon eine 1,3 VG entstanden, aber nur noch nach dem Wert der Kosten, da die HF ja vor eurer Mandatierung ausgeglichen wurde.