1,3 Verfahrensgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Antek81
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#1

30.11.2020, 10:26

Einen schönen guten Morgen an alle,

ich habe mal wieder eine Frage :lol:

Unsere Mandantschaft hat selbst einen Mahnbescheid eingereicht, die Gegenseite hat gleichzeitig mit Eingang des MB bei Gericht die Forderung gezahlt und sodann Widerspruch eingelegt.

Damit kam die Mandantschaft dann zu uns. Wir haben beantragt, die Kosten des Verfahrens nach § 269 Abs.3 S. 4 ZPO der Gegenseite aufzuerlegen. Diesem wurde auch stattgegeben.

Nun meine Frage: Ich kann doch nun eine 1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 abrechnen oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank und einen schönen Tag
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Tigerle
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#2

30.11.2020, 10:33

Hatte die Partei denn Auslagen für den Mahnbescheid? Dann die ebenfalls mit aufnehmen.
Feldhamster
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#3

30.11.2020, 16:40

ME ist schon eine 1,3 VG entstanden, aber nur noch nach dem Wert der Kosten, da die HF ja vor eurer Mandatierung ausgeglichen wurde.
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