Auslagenpauschale aufteilen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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gewusel
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#1

26.11.2020, 13:28

Hallo zusammen,

da ich kaum RVG-Rechnungen mache, hab ich mal eine Frage zu den Auslagen.

Ich bereite eine Kostenvorschussrechnung über eine 1,2 VG vor, die hälftig von zwei Personen getragen werden soll.

Hab nun die VG aufgeführt, darunter geschrieben "hiervon tragen Sie die Hälfte" und dann die Auslagen und MwSt. drauf genommen.

ODER nimmt man auch die Hälfte der Auslagen, also VG, darunter die Auslagen, dann "hiervon tragen Sie die Hälfte"?

Hilfe! Bitte! :lol:

Es dankt
Das Gewusel
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#2

26.11.2020, 13:32

Wo gibt es eine 1,2 VG?

Die Rechnung schreibst Du, je nachdem was anfällt, und was Ihr vereinbart habt. Bis jetzt komm ich mit Deinem Sachverhalt überhaupt nicht klar.
gewusel
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#3

26.11.2020, 13:34

Sorry, ist natürlich eine 1,3 VG.

Eine Vereinbarung gibt es nicht dazu. Ich soll eine VG zwei Personen in Rechnung stellen, jede zahlt davon 50 %. Die Frage ist, ob die Auslagen ebenfalls aufgeteilt werden oder ob ich pro Rechnung EUR 20 nehme.

Danke nochmal!
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#4

26.11.2020, 13:42

Gem. Nr. 7002 entfällt die Auslagenpauschale (max. 20,00 €) auf die Gebühren je Angelegenheit, was (salopp gesagt) die VG plus Auslagen macht und danach wird geteilt.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#5

26.11.2020, 13:44

Aber dass die VG in Höhe von 1,3 anfällt, ist sicher? Keine Erhöhung?
gewusel
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#6

26.11.2020, 14:02

Bleibt bei 1,3 VG. Ist in einem Schiedsverfahren, das nach RVG abgerechnet wird.

Danke icerose, für Deine Antwort! Dann bereite ich mal entsprechend vor...
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