Seite 1 von 1
Pauschalhonorar gg. Mdt. festsetzbar § 11 RVG
Verfasst: 25.11.2020, 08:53
von Maija
Guten Morgen zusammen!
Ich habe folgendes Problem:
Wir haben für unseren Mandanten ein Gerichtsverfahren vor dem ArbG geführt. Mein Chef hat mit dem Mandanten allerdings nicht aus dem festgesetzten Streitwert abgerechnet, sondern hat ihm von sich aus ein Pauschalhonorar in Rechnung gestellt. Das Pauschalhonorar fällt geringer aus, als der Rechtsstreit nach Gegenstandswert eigentlich gekostet hätte. Mandant zahlt jetzt nicht. Jetzt soll Kostenfesetsetzung gegen Mandanten nach § 11 RVG gemacht werden. Geht das bei einem Pauschalhonorar überhaupt?
Herzlichen Dank schon mal für Eure Hilfe?
Re: Pauschalhonorar gg. Mdt. festsetzbar § 11 RVG
Verfasst: 25.11.2020, 09:04
von icerose
Nein, im Vergütungsfestsetzungsverfahren können nur gesetztliche Gebühren geltend gemacht werden.
Da müsst ihr wohl nen klassischen Mahnbescheid beantragen.
Re: Pauschalhonorar gg. Mdt. festsetzbar § 11 RVG
Verfasst: 25.11.2020, 10:05
von Maija
Vielen Dank für Deine schnelle Rückantwort!!!
Das dacht ich mir schon, war mir nur nicht sicher.
Re: Pauschalhonorar gg. Mdt. festsetzbar § 11 RVG
Verfasst: 25.11.2020, 11:00
von Refa-99
Wenn das Pauschalhonorar niedriger ist als die gesetzlichen Gebühren, kann es unter Umständen Probleme bei gerichtlichen Durchsetzung geben, weil die Vereinbarung gem. § 134 BGB iVm § 49b I BRAO unwirksam ist
Re: Pauschalhonorar gg. Mdt. festsetzbar § 11 RVG
Verfasst: 25.11.2020, 11:48
von icerose
Refa-99 hat geschrieben: ↑25.11.2020, 11:00
Wenn das Pauschalhonorar niedriger ist als die gesetzlichen Gebühren, kann es unter Umständen Probleme bei gerichtlichen Durchsetzung geben, weil die Vereinbarung gem. § 134 BGB iVm § 49b I BRAO unwirksam ist
Wie schon geschrieben - die gerichtliche Durchsetzung eines Pauschalhonorars ist gar nicht möglich, also kommt die Frage gar nicht erst auf.
Aber lieben Dank für den Hinweis, der an anderer Stelle nützlich sein kann.
Re: Pauschalhonorar gg. Mdt. festsetzbar § 11 RVG
Verfasst: 25.11.2020, 12:45
von mrsgoalkeeper
icerose hat geschrieben: ↑25.11.2020, 11:48
Refa-99 hat geschrieben: ↑25.11.2020, 11:00
Wenn das Pauschalhonorar niedriger ist als die gesetzlichen Gebühren, kann es unter Umständen Probleme bei gerichtlichen Durchsetzung geben, weil die Vereinbarung gem. § 134 BGB iVm § 49b I BRAO unwirksam ist
Wie schon geschrieben - die gerichtliche Durchsetzung eines Pauschalhonorars ist gar nicht möglich, also kommt die Frage gar nicht erst auf.
Aber lieben Dank für den Hinweis, der an anderer Stelle nützlich sein kann.
Ist ein MB keine gerichtliche Durchsetzung? *ichfragefuereinenfreund*
Re: Pauschalhonorar gg. Mdt. festsetzbar § 11 RVG
Verfasst: 25.11.2020, 13:06
von Refa-99
mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑25.11.2020, 12:45
icerose hat geschrieben: ↑25.11.2020, 11:48
Refa-99 hat geschrieben: ↑25.11.2020, 11:00
Wenn das Pauschalhonorar niedriger ist als die gesetzlichen Gebühren, kann es unter Umständen Probleme bei gerichtlichen Durchsetzung geben, weil die Vereinbarung gem. § 134 BGB iVm § 49b I BRAO unwirksam ist
Wie schon geschrieben - die gerichtliche Durchsetzung eines Pauschalhonorars ist gar nicht möglich, also kommt die Frage gar nicht erst auf.
Aber lieben Dank für den Hinweis, der an anderer Stelle nützlich sein kann.
Ist ein MB keine gerichtliche Durchsetzung? *ichfragefuereinenfreund*
Ich hab tatsächlich nicht nur das KFV, sondern auch den MB oder eine Klage gemeint. Ob die Vereinbarung wirklich unwirksam ist, weiß ich natürlich nicht, das müsst ihr für euch prüfen
Re: Pauschalhonorar gg. Mdt. festsetzbar § 11 RVG
Verfasst: 25.11.2020, 14:16
von mrsgoalkeeper
Refa-99 hat geschrieben: ↑25.11.2020, 13:06
mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑25.11.2020, 12:45
icerose hat geschrieben: ↑25.11.2020, 11:48
Refa-99 hat geschrieben: ↑25.11.2020, 11:00
Wenn das Pauschalhonorar niedriger ist als die gesetzlichen Gebühren, kann es unter Umständen Probleme bei gerichtlichen Durchsetzung geben, weil die Vereinbarung gem. § 134 BGB iVm § 49b I BRAO unwirksam ist
Wie schon geschrieben - die gerichtliche Durchsetzung eines Pauschalhonorars ist gar nicht möglich, also kommt die Frage gar nicht erst auf.
Aber lieben Dank für den Hinweis, der an anderer Stelle nützlich sein kann.
Ist ein MB keine gerichtliche Durchsetzung? *ichfragefuereinenfreund*
Ich hab tatsächlich nicht nur das KFV, sondern auch den MB oder eine Klage gemeint. Ob die Vereinbarung wirklich unwirksam ist, weiß ich natürlich nicht, das müsst ihr für euch prüfen
Ich meinte Dich nicht
Re: Pauschalhonorar gg. Mdt. festsetzbar § 11 RVG
Verfasst: 26.11.2020, 09:42
von icerose
mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑25.11.2020, 12:45
icerose hat geschrieben: ↑25.11.2020, 11:48
Refa-99 hat geschrieben: ↑25.11.2020, 11:00
Wenn das Pauschalhonorar niedriger ist als die gesetzlichen Gebühren, kann es unter Umständen Probleme bei gerichtlichen Durchsetzung geben, weil die Vereinbarung gem. § 134 BGB iVm § 49b I BRAO unwirksam ist
Wie schon geschrieben - die gerichtliche Durchsetzung eines Pauschalhonorars ist gar nicht möglich, also kommt die Frage gar nicht erst auf.
Aber lieben Dank für den Hinweis, der an anderer Stelle nützlich sein kann.
Ist ein MB keine gerichtliche Durchsetzung? *ichfragefuereinenfreund*
Danke für den Hinweis - meine Antwort hätte präziser ausfallen müssen - was ich mir mit Blick auf die Überschrift des Threads gespart habe.
Also lautet die korrekte Antwort (die ich gemeint habe): Die gerichtliche Durchsetzung eines Pauschalhonorars ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG gar nicht möglich.