Berechnung Gerichtskosten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Antek81
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#1

24.11.2020, 14:15

Ich habe gleich nochmal eine Sache,

Wir haben eine Klage über 69.870,51 im Juli eingereicht, im August haben wir die Klage für erledigt erklärt hinsichtlich eines Betrages von 20.000,00 EUR. Gerichtskosten wurden sodann auch für den Streitwert von 49.000,00 EUR eingezahlt.

Nun kommt eine Endabrechnung der Statskasse mit Berechnung der GK aus dem Streitwert von 69.870,51 EUR. Ist dieses korrekt? Oder müssen die Gerichtskosten aus dem niedrigeren Streitwert berechnet werden?

Vielen Dank vorab schon einmal :mrgreen:
Husky98
...ist hier unabkömmlich !
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#2

24.11.2020, 14:23

§ 40 GKG
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
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