§ 11 RVG Vergütungsfestsetzungsantrag
Verfasst: 23.11.2020, 10:30
Hallo zusammen,
wir hatten unsere eigenen Gebühren festsetzen lassen wollen gegen Mdt. ! Mdt. hat Einwendungen erhoben (auf betrügerische Art und Weise) und Antrag wurde daraufhin verworfen. Anschließend lief ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wg. Betruges. Das wurde jetzt im Revisionsverfahren abgeschlossen und Mdt. verurteilt. Könnte ich jetzt den § 11 RVG noch mal stellen - auf Grund des Ausgangs vom Strafverfahren, oder bleibt mir nur ein MB?
Einen guten Start in die Woche,
viele Grüße
wir hatten unsere eigenen Gebühren festsetzen lassen wollen gegen Mdt. ! Mdt. hat Einwendungen erhoben (auf betrügerische Art und Weise) und Antrag wurde daraufhin verworfen. Anschließend lief ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wg. Betruges. Das wurde jetzt im Revisionsverfahren abgeschlossen und Mdt. verurteilt. Könnte ich jetzt den § 11 RVG noch mal stellen - auf Grund des Ausgangs vom Strafverfahren, oder bleibt mir nur ein MB?
Einen guten Start in die Woche,
viele Grüße