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§ 11 RVG Vergütungsfestsetzungsantrag

Verfasst: 23.11.2020, 10:30
von Trine
Hallo zusammen,

wir hatten unsere eigenen Gebühren festsetzen lassen wollen gegen Mdt. ! Mdt. hat Einwendungen erhoben (auf betrügerische Art und Weise) und Antrag wurde daraufhin verworfen. Anschließend lief ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wg. Betruges. Das wurde jetzt im Revisionsverfahren abgeschlossen und Mdt. verurteilt. Könnte ich jetzt den § 11 RVG noch mal stellen - auf Grund des Ausgangs vom Strafverfahren, oder bleibt mir nur ein MB?

Einen guten Start in die Woche,
viele Grüße :wink2

Re: § 11 RVG Vergütungsfestsetzungsantrag

Verfasst: 25.11.2020, 09:22
von Trine
Hat niemand eine kleine Idee!? :(

Re: § 11 RVG Vergütungsfestsetzungsantrag

Verfasst: 25.11.2020, 09:35
von icerose
Das kann ich nur nach Gefühl beantworten - ich würde es versuchen. Falls es wieder nicht klappt, bleibt immer noch der MB. ;)

Re: § 11 RVG Vergütungsfestsetzungsantrag

Verfasst: 25.11.2020, 11:02
von jojo
Ich würde sagen: Abgelehnt ist abgelehnt, so rein nach Gefühl. Sonst stellt jemand so lange Anträge, bis keine Einwendungen mehr kommen.

Und es kommt ja grade nicht darauf an, ob die Einwendungen zutreffend sind. Insofern ändert sich auch daran nix, dass ihr das habt feststellen lassen. Es gibt euch natürlich eine bessere Position im Civilprozess.

Re: § 11 RVG Vergütungsfestsetzungsantrag

Verfasst: 25.11.2020, 14:17
von mrsgoalkeeper
jojo hat geschrieben:
25.11.2020, 11:02
Ich würde sagen: Abgelehnt ist abgelehnt, so rein nach Gefühl. Sonst stellt jemand so lange Anträge, bis keine Einwendungen mehr kommen.

Und es kommt ja grade nicht darauf an, ob die Einwendungen zutreffend sind. Insofern ändert sich auch daran nix, dass ihr das habt feststellen lassen. Es gibt euch natürlich eine bessere Position im Civilprozess.
Ich bin bei Dir, über den Antrag wurde abschließend entschieden. Ihr hättet ihn, als die Einwendungen kamen, erstmal zurücknehmen sollen.