Streitwert in Familiensachen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
RA Nik
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#1

12.11.2020, 13:18

Streitwert in Familiensachen

Ich habe eine Scheidung durchgeführt und die Parteien hat notariell auf den Versorgungsausgleich verzichtet so dass dies nicht Gegenstand der Verhandlung wurde auch ansonsten wurde nichts geregelt, kein Zugewinn oder Ähnliches.
Die Richterin hat dann den Gegenstandswert aus dem dreifachen Gehalt festgesetzt, +1000 € für den Versorgungsausgleich +5 % aus dem Gesamtvermögen von beiden Parteien.
Ist das richtig dass 5 % aus dem Gesamtvermögen von den Parteien noch dazu zählen? Ich wüsste nicht warum
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#2

12.11.2020, 13:23

RA Nik hat geschrieben:
12.11.2020, 13:18
den Gegenstandswert aus dem dreifachen Gehalt festgesetzt
das ist korrekt.
RA Nik hat geschrieben:
12.11.2020, 13:18
+1000 € für den Versorgungsausgleich +5 % aus dem Gesamtvermögen von beiden Parteien
Die zwei verstehe ich auch nicht. :ka
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#3

12.11.2020, 13:34

Ich schon. Steht in §43 FamGKG.

(1) In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht unter 3 000 Euro und nicht über 1 Million Euro angenommen werden.
(2) Für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen.


Abs.2 bestimmt das Einkommen. Viele Gerichte lassen aber darüber hinaus auch das Vermögen in den Verfahrenswert einfließen. Ist halt Ermessen. Aus Berlin kenn ich es nicht so, aber aus anderen Bundesländern.

Warum der VA trotz Auschluss mit anhängig ist, hatte ich anderweitig schon mal erklärt. Ist erst ein paar Wochen her, bitte selbst suchen.
DKB
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#4

12.11.2020, 13:51

Auch bei Ausschluss des VA hat das Gericht eine Inhalts- und Ausübungskontrolle gem. § 8 VersAusglG vorzunehmen. Daher wird in diesen Fällen für den Verfahrenswert der Mindestwert von 1.000,-- EUR angesetzt.

Bei der Bemessung des Verfahrenswertes bezüglich der Ehescheidung hat das Gericht gem. § 43 Abs. 1 FamGKG Umfang, Bedeutung der Sache und Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten zu berücksichtigen. Abs. 2 definiert nur, was für die Einkommensverhältnisse ( also eines Teilaspekts ) maßgeblich ist, nämlich das in 3 Monaten erzielte Nettoeinkommen. Ausführungen zur Problematik und auch die Erwähnung eines Prozentsatzes ( z. B. 5 % ) finden sich in Schneider/Volpert/Fölsch-FamGKG, 3. Auflage, Rd.-Nr. 29 ff zu § 43 FamGKG.
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#5

12.11.2020, 13:56

:thx
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RA Nik
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#6

12.11.2020, 19:01

Ja das mit den 1000 € Versorgungsausgleich das ist ja okay das war ja klar.
Aber dass das Vermögen noch mit rein gezogen wird obwohl der Scheidungstermin 10 Minuten gedauert hat und das Nettoeinkommen der beiden zusammen schon 6000 also insgesamt 18.000 € ausgemacht hat kann ich nicht nachvollziehen.
Lohnt es sich dagegen Rechtsmittel einzulegen?
Meine eigenen Gebühren sind davon nicht betroffen da ich eine Honorarvereinbarung habe. Vermutlich wollte die Richterin mir suche etwas Gutes tun und hat deswegen das Vermögen noch mit aufgenommen.
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#7

12.11.2020, 20:28

:patsch Natürlich, Richter setzen Streitwerte extra hoch fest, um den Anwälten was gutes zu tun. :lolaway
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RA Nik
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#8

12.11.2020, 21:28

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
12.11.2020, 20:28
:patsch Natürlich, Richter setzen Streitwerte extra hoch fest, um den Anwälten was gutes zu tun. :lolaway
Ja klar... das war kein Scherz
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#9

13.11.2020, 08:52

102
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Dany1981
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#10

13.11.2020, 09:03

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
12.11.2020, 20:28
:patsch Natürlich, Richter setzen Streitwerte extra hoch fest, um den Anwälten was gutes zu tun. :lolaway
Ich dachte immer, die würfeln das aus? :kopfkratz
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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