Abrechnung OWi-Angelegenheit
Verfasst: 10.11.2020, 09:55
Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier leider keine aktuelle Erfahrung, daher benötige ich eure Hilfe.
Es handelt sich um eine Owi-Angelegenheit, Bußgeldbescheid in Höhe von 98,50 Euro. Die Angelegenheit ist von Polizei an das AG gegangen, wir hatten Einspruch eingelegt und diesen dann zurück genommen. Einen Verhandlungstermin gab es nicht.
Was würdet ihr hier abrechnen?
Ich habe Folgendes:
Grundgebühr Bußgeldverfahren 5100 VV RVG 100,- €
Verfahrensgebühr Rechtsbeschwerde 5113 VV RVG 320,- €
Befriedungsgebühr 5115 Abs. 1 Ziff. 4 VV RVG i. V. mit 5113 320,00 €
______________________________________________
Meine Kollegin hat Folgendes:
Grundgebühr Bußgeldverfahren 5100 VV RVG 100,- €
Verfahrensgebühr Verwaltungsbehörde 5103 160,- €
Gebühr Mitwirkung Entbehrlichkeit Hauptverhandlung 5115, 5103
Wie seht ihr das?
Ich danke euch!
ich habe hier leider keine aktuelle Erfahrung, daher benötige ich eure Hilfe.
Es handelt sich um eine Owi-Angelegenheit, Bußgeldbescheid in Höhe von 98,50 Euro. Die Angelegenheit ist von Polizei an das AG gegangen, wir hatten Einspruch eingelegt und diesen dann zurück genommen. Einen Verhandlungstermin gab es nicht.
Was würdet ihr hier abrechnen?
Ich habe Folgendes:
Grundgebühr Bußgeldverfahren 5100 VV RVG 100,- €
Verfahrensgebühr Rechtsbeschwerde 5113 VV RVG 320,- €
Befriedungsgebühr 5115 Abs. 1 Ziff. 4 VV RVG i. V. mit 5113 320,00 €
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Meine Kollegin hat Folgendes:
Grundgebühr Bußgeldverfahren 5100 VV RVG 100,- €
Verfahrensgebühr Verwaltungsbehörde 5103 160,- €
Gebühr Mitwirkung Entbehrlichkeit Hauptverhandlung 5115, 5103
Wie seht ihr das?
Ich danke euch!