Abrechnung Beratung ZV
Verfasst: 10.11.2020, 09:36
Hallo zusammen,
hier kommt meine Frage:
Wir haben einen Mandanten schriftlich über die verschiedenen Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung beraten. Er hat sich dann aber gegen eine ZV entschieden. Wie rechnet man so eine Beratung ab? 0,3-Gebühr nach 3309 oder „normale“ Beratungsgebühr? Wir müssen mit Rechtsschutz abrechnen.
LG Bianca
hier kommt meine Frage:
Wir haben einen Mandanten schriftlich über die verschiedenen Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung beraten. Er hat sich dann aber gegen eine ZV entschieden. Wie rechnet man so eine Beratung ab? 0,3-Gebühr nach 3309 oder „normale“ Beratungsgebühr? Wir müssen mit Rechtsschutz abrechnen.
LG Bianca