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Abrechnung Beratung ZV

Verfasst: 10.11.2020, 09:36
von Languste
Hallo zusammen,

hier kommt meine Frage:

Wir haben einen Mandanten schriftlich über die verschiedenen Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung beraten. Er hat sich dann aber gegen eine ZV entschieden. Wie rechnet man so eine Beratung ab? 0,3-Gebühr nach 3309 oder „normale“ Beratungsgebühr? Wir müssen mit Rechtsschutz abrechnen.

LG Bianca

Re: Abrechnung Beratung ZV

Verfasst: 10.11.2020, 10:43
von Anahid
Meiner Meinung nach kannst Du hier durchaus eine Beratungsgebühr abrechnen, denn nach Deinem Vortrag wart Ihr ja nicht mit der Durchführung der ZV beauftragt, sondern solltet den Mandanten erst einmal über die Möglichkeiten aufklären = beraten.

Re: Abrechnung Beratung ZV

Verfasst: 10.11.2020, 11:14
von mücki
Sehe ich wie Ana, insbesondere weil Mdt. sich gegen die Einleitung der ZV entschieden hat.