KFA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
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#1

05.11.2020, 10:55

Hallo,

ich habe eigentlich 2 Fragen. Soll einen KFA machen.
I.Instanz war im Mai 2020 zu Ende und die Berufung im September 2020. Im KFA nehm ich für beide Sachen die 16 % Mwst, weil die Sache ja insgesamt erst jetzt beendet ist oder?

Und dann noch eine Frage zu Parteiauslagen.
Ehemann war der Kläger und Ehefrau fungierte hier als Zeugin. Wohnen ziemlich weit weg, deswegen war eine Hotelübernachtung für den GT notwendig. Ehefrau war als Zeugin auch geladen. Sie hat in dem Zeugenentschädigungsbogen ans Gericht die komplette Hotelrechnung reingereicht (galt ja für sie und den Mann). Setzt das Gericht hier auch komplett alles fest, oder nur die Hälfte und ich muss die andere Hälfte als Parteiauslage im KFA geltend machen? Bin grad ahnungslos.

Liebe Grüße

Kristin
Feldhamster
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#2

05.11.2020, 11:49

I. Instanz 19 % USt, II. Instanz 16 % USt.

Bzgl. der Zeugin müsstest du wissen, ob das Gericht ihr die volle Hotelrechnung erstattet hat oder nur anteilig. Wenn das Gericht bereits vollständig erstattet hat, kannst du insoweit für den Ehemann nichts mehr geltend machen als Parteiauslagen.
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#3

05.11.2020, 13:33

Feldhamster hat geschrieben:
05.11.2020, 11:49
I. Instanz 19 % USt, II. Instanz 16 % USt.
Das gilt allerdings nicht, wenn die II. Instanz auch über die Kosten der I. Instanz entschieden hat. ;)
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#4

05.11.2020, 13:36

Doch, wieso nicht? Die Kosten der ersten Instanz waren mit Abschluss (idR Kostenentscheidung) fällig. Damit auch die USt. Eine spätere Änderung der KGE kann an dem Anfall der USt. nichts mehr ändern.
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#5

05.11.2020, 13:39

Adora Belle hat geschrieben:
05.11.2020, 13:36
Doch, wieso nicht? Die Kosten der ersten Instanz waren mit Abschluss (idR Kostenentscheidung) fällig. Damit auch die USt. Eine spätere Änderung der KGE kann an dem Anfall der USt. nichts mehr ändern.
Ich musste deswegen bereits einen Kfa ändern. :-?
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#6

05.11.2020, 14:01

Halte ich für falsch. Hat das die Gegenseite verlangt oder der RPfl? Nach unserer Erfahrung tun sich die Kostenbeamten/RPfl schwer damit, die vorübergehende USt-Senkung richtig umzusetzen.
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#7

05.11.2020, 14:41

Der Rechtspfleger hat das verlangt. :oops:
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#8

05.11.2020, 15:29

Eben. Mein Kollege hatte grad denselben Fall beim SG, da sollte er auch die Kosten fürs Widerspruchsverfahren nachträglich noch mit 16% berechnen. Aber das ist ja Quatsch, wenn sie mit 19% angefallen sind. Hat der Kostenbeamte dann im zweiten Anlauf auch kapiert und akzeptiert. M.E. ist das hier parallel genauso zu behandeln.
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#9

05.11.2020, 16:44

Danke, AB.
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#10

06.11.2020, 09:34

vielen lieben Dank.
ihr seid spitze :)

ein schönes Wochenende euch
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