Antrag auf Gestattung vorzeitiger Zuschlagserteilung nach § 169 GWB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Mandy2108
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 04.11.2020, 09:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

#1

04.11.2020, 09:34

Liebe Alle,

wir vertreten momentan einen Auftraggeber in einem Nachprüfungsantrag. Nun hat die Kammer mitgeteilt, dass sie dieses Jahr nicht mehr entscheiden wird. Unser Mandant überlegt jetzt, ob er/wir einen Antrag nach § 169 Abs. 2 GWB stellen sollen. Für das Prozesskostenrisiko müsste ich jetzt wissen, was wir hier abrechnen können. Ich bin leider noch nicht wirklich fündig geworden. Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen? Handelt es sich hierbei um eine Angelegenheit oder kann man sowohl für das Nachprüfungsverfahren als auch für den Antrag nach § 169 GWB Gebühren verlangen? Wenn ja, welche Gebühr würde man für den Antrag abrechnen können? Eine 2,0 Gebühr nach 2300 VV RVG? Vielen Dank für eure Hilfe!
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