Wo ist der Fehler in meiner Abrechnung?
Verfasst: 03.11.2020, 11:39
Ich mache gerade eine Abrechnung für die Versicherung nach Kostenausgleich, aber auch nach einer Stunden Rechnen komme ich einfach nicht auf meinen Fehler.
Folgende Situation: Wir haben Vergleich geschlossen, uns stehen 16 % der Kosten zu. Kostenausgleich wurde gemacht, sogar zweimal, weil im ersten die Terminsgebühr übersehen wurde. Wir haben also zwei Kostenausgleichbeschlüsse, wo der Beklagte an den Kläger (also an uns) Ausgleich zu zahlen hat.
Gerichtskosten wurden in Höhe von 495,00 € erhoben. Diese wurden von der Versicherung komplett bezahlt und von uns weitergeleitet.
Es gab auch Gerichtskosten für eine Aktenanforderung in Höhe von 12,00 €.
So, hier nunmal meine Rechnung:
Gegenstandswert: 5.311,83 €
1. Verfahrensgebühr, Nr. 3100 (1,3) 460,20 €
2. Anrechnung Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 (4) VV RVG (0,65) - 230,10 €
3. Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG (1,2) 363,60 €
3. Einigungsgebühr, Nr. 1003, 1000 VV RVG (1,0) 354,00 €
4. Pauschale für Post- u. Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme 976,70 €
8. 16 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 154,83 €
Zwischensumme 1.131,53 €
9. Gerichtskosten (Anforderung Ermittlungsakte) 12,00 €
10. Gerichtskosten (Klageeinreichung) 495,00 €
Zwischensumme 1.638,53 €
11. abzgl. bereits gezahlter Gerichtskosten - 26,40 €
12. abzgl. von Gerichtskasse am 06.08.2020 erstatteter - 330,00 €
13. abzgl. von Gegner zu zahlender - 467,30 €
14. abzgl. von Gegner zu zahlender - 361,76 €
Vorweg, ich weiß, dass die Umsatzsteuer leicht falsch ist, das ist leider im zweiten KAA passiert und das Gericht hat es genau so festgesetzt, deswegen hab ich die so übernommen, damit der Ausgleich Sinn ergibt.
Nur leider ergibt der Ausgleich keinen Sinn. Wir bekommen 16 % unserer Kosten plus die 12,00 €, das heißt 193,02 € stehen uns zu. Wenn ich jetzt aber all die Abzüge gemacht habe, bleibt über 300,00 € übrig.
Ich verstehe nicht, was mein Fehler ist. Vielleicht ist es etwas ganz offensichtliches, aber Fakt ist, die Versicherung muss uns lediglich 193,02 € erstatten und ich schaffe es nicht, auf diesen Betrag zu kommen.
Seht ihr meinen Fehler?
Folgende Situation: Wir haben Vergleich geschlossen, uns stehen 16 % der Kosten zu. Kostenausgleich wurde gemacht, sogar zweimal, weil im ersten die Terminsgebühr übersehen wurde. Wir haben also zwei Kostenausgleichbeschlüsse, wo der Beklagte an den Kläger (also an uns) Ausgleich zu zahlen hat.
Gerichtskosten wurden in Höhe von 495,00 € erhoben. Diese wurden von der Versicherung komplett bezahlt und von uns weitergeleitet.
Es gab auch Gerichtskosten für eine Aktenanforderung in Höhe von 12,00 €.
So, hier nunmal meine Rechnung:
Gegenstandswert: 5.311,83 €
1. Verfahrensgebühr, Nr. 3100 (1,3) 460,20 €
2. Anrechnung Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 (4) VV RVG (0,65) - 230,10 €
3. Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG (1,2) 363,60 €
3. Einigungsgebühr, Nr. 1003, 1000 VV RVG (1,0) 354,00 €
4. Pauschale für Post- u. Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme 976,70 €
8. 16 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 154,83 €
Zwischensumme 1.131,53 €
9. Gerichtskosten (Anforderung Ermittlungsakte) 12,00 €
10. Gerichtskosten (Klageeinreichung) 495,00 €
Zwischensumme 1.638,53 €
11. abzgl. bereits gezahlter Gerichtskosten - 26,40 €
12. abzgl. von Gerichtskasse am 06.08.2020 erstatteter - 330,00 €
13. abzgl. von Gegner zu zahlender - 467,30 €
14. abzgl. von Gegner zu zahlender - 361,76 €
Vorweg, ich weiß, dass die Umsatzsteuer leicht falsch ist, das ist leider im zweiten KAA passiert und das Gericht hat es genau so festgesetzt, deswegen hab ich die so übernommen, damit der Ausgleich Sinn ergibt.
Nur leider ergibt der Ausgleich keinen Sinn. Wir bekommen 16 % unserer Kosten plus die 12,00 €, das heißt 193,02 € stehen uns zu. Wenn ich jetzt aber all die Abzüge gemacht habe, bleibt über 300,00 € übrig.
Ich verstehe nicht, was mein Fehler ist. Vielleicht ist es etwas ganz offensichtliches, aber Fakt ist, die Versicherung muss uns lediglich 193,02 € erstatten und ich schaffe es nicht, auf diesen Betrag zu kommen.
Seht ihr meinen Fehler?