Allg. Frage zu Rechtskraftvermerk
Verfasst: 03.11.2020, 09:11
Hallo
Ich hätte eine allg. Frage zu der Einholung von Rechtskraftvermerken. Ich habe hier ein VU vorliegen. Die Einspruchsfrist für die Gegenseite ist abgelaufen. Würdet ihr das VU nochmal bei Gericht einreichen und einen Rechtskraftvermerk einholen lassen oder würdet Ihr direkt die ZV einleiten (Titel, Klausel, Zustellung ist gegebeben). Ich frage, weil der GV doch sagen könnte: Woher weiß ich, dass das VU rechtskräftig ist?
Wisst ihr, was ich meine?
Ich hätte eine allg. Frage zu der Einholung von Rechtskraftvermerken. Ich habe hier ein VU vorliegen. Die Einspruchsfrist für die Gegenseite ist abgelaufen. Würdet ihr das VU nochmal bei Gericht einreichen und einen Rechtskraftvermerk einholen lassen oder würdet Ihr direkt die ZV einleiten (Titel, Klausel, Zustellung ist gegebeben). Ich frage, weil der GV doch sagen könnte: Woher weiß ich, dass das VU rechtskräftig ist?
Wisst ihr, was ich meine?