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Allg. Frage zu Rechtskraftvermerk

Verfasst: 03.11.2020, 09:11
von Svengie
Hallo :wink1

Ich hätte eine allg. Frage zu der Einholung von Rechtskraftvermerken. Ich habe hier ein VU vorliegen. Die Einspruchsfrist für die Gegenseite ist abgelaufen. Würdet ihr das VU nochmal bei Gericht einreichen und einen Rechtskraftvermerk einholen lassen oder würdet Ihr direkt die ZV einleiten (Titel, Klausel, Zustellung ist gegebeben). Ich frage, weil der GV doch sagen könnte: Woher weiß ich, dass das VU rechtskräftig ist?

Wisst ihr, was ich meine?
:thx

Re: Allg. Frage zu Rechtskraftvermerk

Verfasst: 03.11.2020, 09:17
von Ciara
Ein VU ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Da brauchst du kein Rechtskraftvermerk.

Re: Allg. Frage zu Rechtskraftvermerk

Verfasst: 03.11.2020, 09:32
von Svengie
Ab wann wäre es denn relevant, ein Rechtskraftvermerk einzuholen? Also generell?

Re: Allg. Frage zu Rechtskraftvermerk

Verfasst: 03.11.2020, 09:45
von icerose
Svengie hat geschrieben:
03.11.2020, 09:32
Ab wann wäre es denn relevant, ein Rechtskraftvermerk einzuholen? Also generell?
Der Rechtskraftvermerk ist immer relevant, wenn der Titel nicht ohne Sicherheitsleistung sofort vollstreckbar ist.

Re: Allg. Frage zu Rechtskraftvermerk

Verfasst: 03.11.2020, 10:02
von Svengie
ok :)