Allg. Frage zu Rechtskraftvermerk

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Svengie
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#1

03.11.2020, 09:11

Hallo :wink1

Ich hätte eine allg. Frage zu der Einholung von Rechtskraftvermerken. Ich habe hier ein VU vorliegen. Die Einspruchsfrist für die Gegenseite ist abgelaufen. Würdet ihr das VU nochmal bei Gericht einreichen und einen Rechtskraftvermerk einholen lassen oder würdet Ihr direkt die ZV einleiten (Titel, Klausel, Zustellung ist gegebeben). Ich frage, weil der GV doch sagen könnte: Woher weiß ich, dass das VU rechtskräftig ist?

Wisst ihr, was ich meine?
:thx
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Ciara
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#2

03.11.2020, 09:17

Ein VU ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Da brauchst du kein Rechtskraftvermerk.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Svengie
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#3

03.11.2020, 09:32

Ab wann wäre es denn relevant, ein Rechtskraftvermerk einzuholen? Also generell?
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#4

03.11.2020, 09:45

Svengie hat geschrieben:
03.11.2020, 09:32
Ab wann wäre es denn relevant, ein Rechtskraftvermerk einzuholen? Also generell?
Der Rechtskraftvermerk ist immer relevant, wenn der Titel nicht ohne Sicherheitsleistung sofort vollstreckbar ist.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Svengie
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#5

03.11.2020, 10:02

ok :)
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