Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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silvana83
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#1

30.10.2020, 07:50

Hallöchen, ich habe ein Problem

Im Beschluss (Vergleich steht). Streitwert für das Verfahren 3.024,00 € und für den Vergleich 6.874,00 €

Ich bin nun davon ausgegangen, dass ich hier wie folgt abrechne:

1,3 aus 3.024,00
0,8 aus 6.874,00
(Obergrenzte berücksichten)

1,2 aus 9.898,00

1,0 aus 3.024,00
1,5 aus 6.874,00

So jetzt moniert die Gegenseite, dass ich eine doppelte Kumulation des Verfahrenswertes zum Mehrwert des Vergleichs genommen habe und bei der Terminsgebührvon 9.898,00 € ausgegangen bin.

Haben die Recht? Darf ich jetzt doch nur eine 1,2 aus 6.874,00 € nehmen?

Liebe Grüße
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Soenny
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#2

30.10.2020, 08:43

Der Mehrwert des Vergleiches beträgt 3850 € ;)
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silvana83
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#3

30.10.2020, 09:58

Ganz lieben Dank!!!!
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