Hallöchen, ich habe ein Problem
Im Beschluss (Vergleich steht). Streitwert für das Verfahren 3.024,00 € und für den Vergleich 6.874,00 €
Ich bin nun davon ausgegangen, dass ich hier wie folgt abrechne:
1,3 aus 3.024,00
0,8 aus 6.874,00
(Obergrenzte berücksichten)
1,2 aus 9.898,00
1,0 aus 3.024,00
1,5 aus 6.874,00
So jetzt moniert die Gegenseite, dass ich eine doppelte Kumulation des Verfahrenswertes zum Mehrwert des Vergleichs genommen habe und bei der Terminsgebührvon 9.898,00 € ausgegangen bin.
Haben die Recht? Darf ich jetzt doch nur eine 1,2 aus 6.874,00 € nehmen?
Liebe Grüße
Vergleich
- Soenny
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Der Mehrwert des Vergleiches beträgt 3850 €
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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