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als Geschädigter wie abrechnen

Verfasst: 26.10.2020, 08:53
von BüroBüro
Folgender Sachverhalt:
Mdt hat uns als Geschädigter beauftragt. Wir haben dann bei der Polizei Strafantrag gestellt und Akteneinsicht beantragt. Nach Akteneinsicht von der STA haben wir gegenüber der STA eine Stellungnahme abgegeben. Sodann wurde der Mdt bei Gericht als Zeuge vernommen, er hat den Termin aber alleine wahrgenommen, wir haben lediglich bei Gericht nochmals Akteneinsicht beantragt. Dann meldete sich außergerichtlich die Gegenseite schriftlich bei uns wegen Zahlung der Auflage an unseren Mandanten. Mit der Gegenseite wurde dann nochmals außergerichtlich geschrieben wegen Schmerzensgeld.
Was kann ich denn hier nun alles abrechnen? (Von der RSV haben wir leider nur DS für die außergerichtliche Vertretung).

Vielleicht hat ja von Euch einer eine Idee wie ich abrechnen soll :wink2

Re: als Geschädigter wie abrechnen

Verfasst: 26.10.2020, 11:25
von icerose
Hallo,
es wäre schon gut, wenn du einen Vorschlag unterbreitest, über den dann diskutiert werden kann.

Re: als Geschädigter wie abrechnen

Verfasst: 26.10.2020, 14:48
von BüroBüro
Ich hätte jetzt mal spontan gesagt, dass ich die 4100 abrechnen kann, ggf. auch die 4104 und außerdem auch die 1,3 Gg (Streitwert?)......

Re: als Geschädigter wie abrechnen

Verfasst: 26.10.2020, 15:15
von icerose
BüroBüro hat geschrieben:
26.10.2020, 14:48
die 4100 abrechnen kann, ggf. auch die 4104
beide richtig.
BüroBüro hat geschrieben:
26.10.2020, 14:48
außerdem auch die 1,3 Gg (Streitwert?)......
auch richtig - für den Schriftwechsel bezüglich des Schmerzensgeldes - welches auch den Gegenstandswert hergibt. ;)

Re: als Geschädigter wie abrechnen

Verfasst: 26.10.2020, 16:25
von Adora Belle
Hier müsste erstmal der erteilte Auftrag klargestellt werden.