Missachtung von § 91 ZPO - neue Marotte der Gerichte

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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mrsgoalkeeper
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#1

23.10.2020, 10:42

:wink1 Hallo Ihr Lieben,

nachdem viele Gerichte in der Vergangenheit bei sofortigen Beschwerden/Erinnerungen gegen Kfbs oft den Weg der Berichtigung nach § 319 ZPO gewählt haben, beobachte ich aktuell eine Marotte, die m.E. noch grenzwertiger ist:

Ich habe zum wiederholten Male eine Akte auf dem Tisch bei der das Gericht einen KfB auf Grundlage meiner sof. Beschwerde abändert und dennoch die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufhebt. M.E. ist die Regelung in § 91 ZPO eindeutig. Natürlich ist es an der Stelle für die unterlegene Partei ärgerlich, weil sie letztlich nichts dafür kann, wenn das Gericht einen Fehler macht, ändert aber doch nichts daran, dass die unterlegene Partei die Kosten zu tragen hat.

Hat das sonst schon jemand beobachtet? Wie geht Ihr damit um?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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icerose
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#2

26.10.2020, 09:08

Danke für den Hinweis - ich werde darauf achten. Bisher hatte ich sowas noch nicht.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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