Abrechnung VV RVG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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DEniSE22
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#1

22.10.2020, 10:44

Hallo, ich bin ganz neu hier =)

Ich habe eine Frage zur Abrechnung.

außergerichtlich Verfahrenswert: 9.600 €
gerichtlicher Verfahrenswert: 8.400 €
überschießender Vergleichswert: 1.200 €

Nun sollen wir abrechen außergerichtlich + gerichtlich.

Lt. RA
1,3 Geschäftsgebühr 725,40
Auslagen 20,00
1,3 Verfahrensgeb. 659,10
abzgl. Anrechnung -329,55
0,8 Verfahrensgeb. 92,00
Obergrenze geprüft
1,2 Terminsgeb. 669,60
1,0 Einigungsgeb. 507,00
1,5 Einigungsgeb. 172,50
Obergrenze gepr.
Auslagen 20,00
USt

Lt. Refa
1,3 Geschäftsgeb. 725,40
Auslagen 20,00
1,3 Verfahrensgeb. 659,10
0,8 Verfahrensgeb. 92,00
Obergrenze(725,40) 725,40
abzgl. Anrech -362,70
Terminsgeb 669,60
1,0 Einigung 507,00
1,5 Einigung 172,00
Obergrenze(837)
Auslagen 20,00
USt

Variante Internet
1,3 Geschäftsgeb. 725,40
Auslagen 20,00
1,3 Verfahrensgeb. 659,10
0,8 Verfahrensgeb. 92,00
Anrechnung -362,70 (nur auf die 0,8 Verfahrensgeb.) = - 270,70
Obergrenze 725,40
Terminsgeb 669,60
1,0 Einigung 507,00
1,5 Einigung 172,00
Obergrenze(837)
Auslagen 20,00
USt

Wir sind uns jetzt alle nicht einig -.- Villeicht kann uns hier wer helfen.
Liebe Grüße
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icerose
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#2

22.10.2020, 14:30

Das würde bei mir so aussehen:
2300 aus 9.600
PTE
3100 aus 8.400
3101 Ziff. 2 aus 1.200
Prüfung § 15 III RVG (max. 1,3 aus 9.600)
Anrechnung 0,65 GG aus 8.400
3104 aus 9.600
1003 aus 8.400
1000 aus 1.200
Prüfung § 15 III RVG (max. 1,5 aus 9.600)
PTE
Steuer
Schluss

P.S. ich hab nicht die Zeit, die Geldbeträge nachzugucken. Sorry.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#3

22.10.2020, 15:58

icerose hat geschrieben:
22.10.2020, 14:30
Anrechnung 0,65 GG aus 8.400
:kopfkratz Kommt drauf an, ob die 1200,00 aus dem Vergleichsmehrwert die 1200,00 sind, die die Differenz vom gerichtlichen zum außergerichtlichen Streitwert ausmachen oder ob das andere 1200 sind.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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icerose
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#4

22.10.2020, 16:14

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
22.10.2020, 15:58
icerose hat geschrieben:
22.10.2020, 14:30
Anrechnung 0,65 GG aus 8.400
:kopfkratz Kommt drauf an, ob die 1200,00 aus dem Vergleichsmehrwert die 1200,00 sind, die die Differenz vom gerichtlichen zum außergerichtlichen Streitwert ausmachen oder ob das andere 1200 sind.
ups - du hast Recht.

Die TE dürfte wissen, woher die 1200 kommen.
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