Klage auf Rückzahlung von Gebühren.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RA Nik
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#1

18.10.2020, 15:03

Hallo, ich habe eine Mandantin gehabt für die ich eine Klage eingereicht habe. Die Rechtschutzversicherung hat die Gebühren bezahlt. Jetzt hat sich ein neuer Anwalt gemeldet und möchte die Gebühren von mir haben die ich natürlich nicht gezahlt habe da ich die Klage eingereicht habe.
Er bestreitet dies, ich kann es nachweisen weil ich den Eingangsstempel vom Gericht habe.
Aber unabhängig davon kann denn die Mandantin auf Rückzahlung der Gebühren klagen? Die Gebühren hat doch die Rechtschutzversicherung bezahlt, müsste da nicht die Rechtschutzversicherung zahlen oder die Forderung an die Mandantin abtreten?
Refa-99
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#2

18.10.2020, 17:40

Ja, die Mandantin könnte auf Rückzahlung klagen. Dein Anspruch auf Zahlung der Gebühren richtet sich ja auch nur gegen die Mandantin und nicht gegen deren Versicherung. Dass im Verhältnis zwischen der RSV und der Mandantin ausgemacht wurde, dass die RSV die Verbindlichkeit der Mandantin erfüllt, ist im Verhältnis zu dir irrelevant
Und ob die Mandantin den Anspruch gegen dich hat, musst du selbst am besten wissen
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RA Nik
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#3

19.10.2020, 09:21

Okay verstehe, aber nur als Beispiel wenn der Mandant unabhängig ob der Anspruch berechtigt ist oder nicht die Gebühren von der Rechtschutzversicherung von mir verlangt und dann keine Klage einreicht, dann ist er ja um die Gebühren der Rechtschutzversicherung bereichert ohne dass eine Klage eingereicht wurde.
Refa-99
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#4

19.10.2020, 09:25

Im Regelfall wird ja erst nach Leistungserbringung abgerechnet, sodass die RSV die Klageeinreichung auch erst nach Einreichung bezahlt. Ansonsten wäre der Mandant unberechtigt bereichert, aber das betrifft nur das Verhältnis RSV-Mandant und nicht dich.
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#5

19.10.2020, 21:41

Also vielleicht als Information die Mandantin kann nicht direkt auf Rückzahlung klagen, dass ich jede Rechtschutzversicherung den Anspruch abtreten lässt, gemäß deren AGBs. Aus diesem Grund kann auch eine Rechtschutzversicherung gezahlte Gebühren selbst zurückfordern oder einklagen. Aber die Rechtschutzversicherung würde der Mandantin sicherlich eine Abtretung überreichen.
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skugga
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#6

19.10.2020, 22:42

Herrje! Entweder Du bist Dir mit dem letzten Beitrag sicher, dann fein. Oder Du fragst hier und kriegst ne Antwort, dann auch fein.

Aber hallo - Du bist RA. Es wäre echt hübsch, wenn Du Dir einfach mal a) selbst Gedanken machen würdest und b) nicht das Forum als verlängertes Sekretariat benutzt. Hatten wir schon öfter, ist besch...eiden.
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#7

19.10.2020, 22:50

Verstehe den unfreundlichen Ton nicht und ich hatte gedacht wenn ich etwas herausgefunden habe das vielleicht für andere von Interesse ist, dass ich es mitteile.
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#8

20.10.2020, 08:38

Refa-99 hat geschrieben:
19.10.2020, 09:25
Im Regelfall wird ja erst nach Leistungserbringung abgerechnet, sodass die RSV die Klageeinreichung auch erst nach Einreichung bezahlt. Ansonsten wäre der Mandant unberechtigt bereichert, aber das betrifft nur das Verhältnis RSV-Mandant und nicht dich.
Der Moment, wenn ein Azubi einem Anwalt seinen Job erklärt - unbezahlbar :lolaway
skugga hat geschrieben:
19.10.2020, 22:42
Herrje! Entweder Du bist Dir mit dem letzten Beitrag sicher, dann fein. Oder Du fragst hier und kriegst ne Antwort, dann auch fein.

Aber hallo - Du bist RA. Es wäre echt hübsch, wenn Du Dir einfach mal a) selbst Gedanken machen würdest und b) nicht das Forum als verlängertes Sekretariat benutzt. Hatten wir schon öfter, ist besch...eiden.
:good
RA Nik hat geschrieben:
19.10.2020, 22:50
Verstehe den unfreundlichen Ton nicht und ich hatte gedacht wenn ich etwas herausgefunden habe das vielleicht für andere von Interesse ist, dass ich es mitteile.
Und wir verstehen nicht, warum Du meinst, wir machen für Dich kostenlos die Arbeit einer qualifizierten Angestellten und gleichzeitig bei allem, was wir Dir sagen versuchst es mit irgendwelchen kruden Verdrehungen so zu wenden, dass Du doch mehr Geld in der Tasche hast. 8)
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#9

20.10.2020, 09:24

RA Nik hat geschrieben:
19.10.2020, 21:41
Also vielleicht als Information die Mandantin kann nicht direkt auf Rückzahlung klagen, dass ich jede Rechtschutzversicherung den Anspruch abtreten lässt, gemäß deren AGBs. Aus diesem Grund kann auch eine Rechtschutzversicherung gezahlte Gebühren selbst zurückfordern oder einklagen. Aber die Rechtschutzversicherung würde der Mandantin sicherlich eine Abtretung überreichen.
Das freut mich aber, daß du ein anderes Forum gefunden hast, wo deine Fragen beantwortet werden, dann kannst du deine Fragen ja in Zukunft auch da stellen, hier glaubst du ja sowieso keinem was oder willst es nicht wahrhaben :wink1

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