Beratungsrechnung zu spät ausstellen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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GLinux
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#1

16.10.2020, 09:42

Moin zusammen,

es ist nicht direkt RVG, aber passt thematisch doch am ehesten hier rein:

Gibt es eigentlich Probleme, wenn Beratungen erst nach mehr als sechs Monaten abgerechnet werden? Ich wurde darauf hingewiesen, dass Beratungen grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten abzurechnen sind, nach § 14 Abs. 2 S.2 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Welche Folgen könnte das haben, wenn man die sechs Monate nicht eingehalten hat?

Danke schonmal vorab,
GLinux.
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Anahid
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#2

16.10.2020, 09:56

Müsstest Du mit Deinem Steuerberater besprechen, ob das steuerliche Nachteile hat. Fakt ist, dass das nur auf juristische Personen oder Unternehmen zutrifft; beim Ottonormalverbraucher greift die Vorschrift also ohnehin schonmal nicht und Fakt ist, dass die Verjährung von Gebührenansprüchen 3 Jahre beträgt. Also...abrechnen kannst Du das innerhalb von drei Jahren; das andere ist Steuerkrams.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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