In welchen Fällen ist es denn möglich eine zweite Beratungsgebühr abzurechnen?
Ich hatte einen Mandanten der letzte Woche fast 2 Stunden zur Beratung wegen einer Insolvenzangelegenheit bei mir war.
Es geht um eine Verbraucher Insolvenz und gegebenenfalls um die Regel Insolvenz.
Da es dem Mandanten sehr wichtig war und ich eigentlich keine Zeit hatte hatte er einen weiteren Termin ausgemacht, diese Woche um 18:00 Uhr. Obwohl zu dieser Zeit eigentlich die Kanzlei schon zu ist. Er kam um 18:30 Uhr und war wieder anderthalb Stunden da.
Kann ich in diesem Fall nicht zweimal die Beratung abrechnen?
Beratungsgebühr
- Soenny
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Nein. Das Thema Honorarvereinbarung hatten wir ja schon mal
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Nein, kannst Du nicht. Beratung bleibt Beratung. Wenn Du allerdings mehrfach berätst, dann greift nicht die Regelung zur Erstberatung. Wenn Du hier mit dem Mandanten nichts vereinbart hast (wovon ich ausgehe), kannst Du m.E. hier höchstens 250,00 € abrechnen (§ 34 RVG).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.