Hallo
Ich sitze hier gerade über den Reisekostenabrechnungen für zwei Mandanten.
Und zwar hatte mein Chef an einem Tag zwei Termine wahrgenommen. Der erste Termin fand bei einem Gericht statt, dass nur 19 km von hier entfernt ist und der nächsteTermin bei einem Gericht, das 140 km entfernt ist.
Eigentlich würde ich die Reisekosten einfach halbieren (also die Strecke von dem einen Gericht zu dem anderen). Das wäre doch aber ungerecht gegenüber dem Mandanten, dessen Termin an dem nahegelegenen Gericht stattgefunden hat. Der andere Mandant von dem weiter entfernten Gericht würde sparen.
Was macht ihr in so einem Fall?
Oder habe ich nur gerade einen Knoten im Kopf?
Danke und LG
Fahrtkosten - ein Gericht in der Nähe, das andere weit weg
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Hinsichtlich der gemeinsamen Kilometer würde ich nach Vorbemerkung 7 vorgehen, hinsichtlich des Abwesenheitsgeldes für den Termin 1 auch.
Ich würde dann die Kosten für den Termin 2 ermitteln, die Gesamtkosten für Termin 1 davon abziehen und das zusätzlich zu den anteiligen Kosten für Termin 1 dem Mandanten 2 in Rechnung stellen.
Ich würde dann die Kosten für den Termin 2 ermitteln, die Gesamtkosten für Termin 1 davon abziehen und das zusätzlich zu den anteiligen Kosten für Termin 1 dem Mandanten 2 in Rechnung stellen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Vorb. § 7 Abs. 3 S. 1 VV RVG
Dient eine Reise mehreren Geschäften, sind die entstandenen Auslagen nach den Nummern 7003 bis 7006 nach dem Verhältnis der Kosten zu verteilen, die bei gesonderter Ausführung der einzelnen Geschäfte entstanden wären.
Fiktive Einzelreisekosten tatsächlich abrechenbare
des Mandanten x Gesamtreisekosten
______________________________________________________
Summe aller fiktiven Einzelreisekosten
Die Rechnung musst du 2 x - für jeden Termin einzeln - ausführen.
Such mal im Internet nach "Aufteilung der Reisekosten für mehrere Geschäfte". Da gibt es einen passenden Beitrag auf haufe.de
Dient eine Reise mehreren Geschäften, sind die entstandenen Auslagen nach den Nummern 7003 bis 7006 nach dem Verhältnis der Kosten zu verteilen, die bei gesonderter Ausführung der einzelnen Geschäfte entstanden wären.
Fiktive Einzelreisekosten tatsächlich abrechenbare
des Mandanten x Gesamtreisekosten
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- jojo
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Ich würde dir ja Recht geben, wenn es am gleichen Gericht wäre...
Daher für ich ja die Kosten bis zu Gericht 1 teilen. Weil du kannst ja Kläger 1 nicht an den Mehrkosten für die Reise für Kläger 2 in Rechnung stellen, auch nicht verhältnismäßig.
Daher für ich ja die Kosten bis zu Gericht 1 teilen. Weil du kannst ja Kläger 1 nicht an den Mehrkosten für die Reise für Kläger 2 in Rechnung stellen, auch nicht verhältnismäßig.
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Danke. Das hört sich alles sehr interessnt an. Ich werde es dann wohl mit Variante #2 versuchen