Kostenstreitwert und Streitgegenstand?
Verfasst: 15.10.2020, 12:01
Hallo Ihr Lieben,
mir liegt ein Anerkenntnisschlussurteil des Arbeitsgerichts Berlin vor. Hier heißt es:
"I. Die Kosten des Rechtsstreits bei einem Kostenstreitwert von 19.600,00 € hat die Klägerin zu 2/7 und die Beklagte zu 5/7 zu tragen.
II. Der Wert des Streitgegenstandes für dieses Anerkenntnisschlussurteil wird auf 14.000,00 € festgesetzt."
Ich soll mit dem Mandanten abrechnen. Lt. Chef mit einem Wert von 19.600,00 € für Verfahrens+Terminsgebühr. Eine Begründung kann er mir dabei aber nicht geben.
Mir erschließt sich das nicht. Ich würde eher nach 14.000,00 € abrechnen.
Was meint ihr?![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
mir liegt ein Anerkenntnisschlussurteil des Arbeitsgerichts Berlin vor. Hier heißt es:
"I. Die Kosten des Rechtsstreits bei einem Kostenstreitwert von 19.600,00 € hat die Klägerin zu 2/7 und die Beklagte zu 5/7 zu tragen.
II. Der Wert des Streitgegenstandes für dieses Anerkenntnisschlussurteil wird auf 14.000,00 € festgesetzt."
Ich soll mit dem Mandanten abrechnen. Lt. Chef mit einem Wert von 19.600,00 € für Verfahrens+Terminsgebühr. Eine Begründung kann er mir dabei aber nicht geben.
Mir erschließt sich das nicht. Ich würde eher nach 14.000,00 € abrechnen.
Was meint ihr?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)