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Kostenstreitwert und Streitgegenstand?

Verfasst: 15.10.2020, 12:01
von SteffiausBerlin
Hallo Ihr Lieben,

mir liegt ein Anerkenntnisschlussurteil des Arbeitsgerichts Berlin vor. Hier heißt es:

"I. Die Kosten des Rechtsstreits bei einem Kostenstreitwert von 19.600,00 € hat die Klägerin zu 2/7 und die Beklagte zu 5/7 zu tragen.
II. Der Wert des Streitgegenstandes für dieses Anerkenntnisschlussurteil wird auf 14.000,00 € festgesetzt."

Ich soll mit dem Mandanten abrechnen. Lt. Chef mit einem Wert von 19.600,00 € für Verfahrens+Terminsgebühr. Eine Begründung kann er mir dabei aber nicht geben.
Mir erschließt sich das nicht. Ich würde eher nach 14.000,00 € abrechnen.

Was meint ihr? :thx

Re: Kostenstreitwert und Streitgegenstand?

Verfasst: 15.10.2020, 13:03
von Refa-99
Die RA-Gebühren richten sich nach dem Kostenstreitwert, also würde ich auch die 19.600 ansetzen

Wofür der zweite Wert ist, kann ich aus dem Stegreif auch nicht sagen.

Re: Kostenstreitwert und Streitgegenstand?

Verfasst: 16.10.2020, 08:45
von Anahid
Wenn kein Termin stattgefunden hat und das Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren ergangen ist, dann wäre m.E. die VG nach dem SW von 19.600,00 € und die TG nur nach einem SW von 14.000,00 € entstanden.