Kostenstreitwert und Streitgegenstand?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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SteffiausBerlin
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#1

15.10.2020, 12:01

Hallo Ihr Lieben,

mir liegt ein Anerkenntnisschlussurteil des Arbeitsgerichts Berlin vor. Hier heißt es:

"I. Die Kosten des Rechtsstreits bei einem Kostenstreitwert von 19.600,00 € hat die Klägerin zu 2/7 und die Beklagte zu 5/7 zu tragen.
II. Der Wert des Streitgegenstandes für dieses Anerkenntnisschlussurteil wird auf 14.000,00 € festgesetzt."

Ich soll mit dem Mandanten abrechnen. Lt. Chef mit einem Wert von 19.600,00 € für Verfahrens+Terminsgebühr. Eine Begründung kann er mir dabei aber nicht geben.
Mir erschließt sich das nicht. Ich würde eher nach 14.000,00 € abrechnen.

Was meint ihr? :thx
Refa-99
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#2

15.10.2020, 13:03

Die RA-Gebühren richten sich nach dem Kostenstreitwert, also würde ich auch die 19.600 ansetzen

Wofür der zweite Wert ist, kann ich aus dem Stegreif auch nicht sagen.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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Anahid
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#3

16.10.2020, 08:45

Wenn kein Termin stattgefunden hat und das Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren ergangen ist, dann wäre m.E. die VG nach dem SW von 19.600,00 € und die TG nur nach einem SW von 14.000,00 € entstanden.
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