Entgegennahme Einstellungsnachricht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Svengie
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#1

14.10.2020, 09:17

Hallo :wink1

Kurze Frage: Ich weiß, dass wir für die Entgegennahme einer Einstellungsnachricht seitens des Landkreises die "außergerichtliche" Verfahrensgebühr bekommen. Gilt das Gleiche denn auch, wenn wir dem LK gegenüber keine Vertretung angezeigt haben und die Mdtin. uns die Einstellungsnachricht zur Kenntnisnahme übermittelt?

:thx
Feldhamster
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#2

14.10.2020, 09:47

Seid ihr schon in irgendeiner Form tätig geworden, z.B. Gespräch mit der Mandantin?
Svengie
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#3

14.10.2020, 10:49

Ja, eine Beratung sozusagen. Die Mdtin. hat einen Anhörungsbogen bekommen. Daraufhin wurde sie beraten und dann kam die Einstellungsnachricht, welche sie uns übermittelt hat.
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Anahid
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#4

14.10.2020, 12:59

Nur alleine weil ein Mandant Euch irgendwelche Unterlagen zur Kenntnis übersendet, löst das keine gesonderten Gebühren aus. Nach Deinem Sachvortrag ist hier mehr als eine Beratungsgebühr nicht entstanden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Svengie
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#5

14.10.2020, 14:57

Danke Anahid :)
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