Streitwert Versorgungsausgleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
RA Nik
Forenfachkraft
Beiträge: 198
Registriert: 19.06.2020, 20:26
Beruf: Rechtsanwalt
Software: RA-Micro

#1

13.10.2020, 10:54

Hallo, ich habe folgende Frage muss ein Familiengerichts, bei einer kurzen Ehe wenn beide Parteien nicht beantragen den Versorgungsausgleich durchzuführen, einen Betrag für den Streitwert festsetzen?
Im vorliegenden Fall hat das Gericht einen Wert von 1000 € angesetzt, obwohl beide Parteien ausdrücklich keinen Versorgungsausgleich wollen.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14398
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

13.10.2020, 11:14

Ja, der VA ist immer von Amts wegen mit anhängig. Außer in den Fällen wo die angewandte Rechtsordnung keinen VA vorsieht.
RA Nik
Forenfachkraft
Beiträge: 198
Registriert: 19.06.2020, 20:26
Beruf: Rechtsanwalt
Software: RA-Micro

#3

13.10.2020, 13:15

Ich dachte bei einer kurzen Ehe, d.h. weniger als drei Jahren ist der Versorgungsausgleich gerade nicht von amtswegen anhängig und nur durch zu führen wenn eine Partei das beantragt, ist es doch nicht folgerichtig, dass gar kein Betrag für den Versorgungsausgleich angesetzt wird?
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3004
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#4

13.10.2020, 13:17

§ 3 Nr. 3 VersAusglG
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 05915.html
habt ihr denn Antrag gestellt, dass VA nicht durchgeführt werden soll?
Bild
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14398
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#5

13.10.2020, 13:27

Ja, sollte man meinen. Ist aber halt nicht so.
RA Nik
Forenfachkraft
Beiträge: 198
Registriert: 19.06.2020, 20:26
Beruf: Rechtsanwalt
Software: RA-Micro

#6

13.10.2020, 14:27

Okay, habt mich überzeugt. Vielen Dank für die Beiträge.
Antworten