Hallo, ich habe folgende Frage muss ein Familiengerichts, bei einer kurzen Ehe wenn beide Parteien nicht beantragen den Versorgungsausgleich durchzuführen, einen Betrag für den Streitwert festsetzen?
Im vorliegenden Fall hat das Gericht einen Wert von 1000 € angesetzt, obwohl beide Parteien ausdrücklich keinen Versorgungsausgleich wollen.
Streitwert Versorgungsausgleich
- Adora Belle
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Ja, der VA ist immer von Amts wegen mit anhängig. Außer in den Fällen wo die angewandte Rechtsordnung keinen VA vorsieht.
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Ich dachte bei einer kurzen Ehe, d.h. weniger als drei Jahren ist der Versorgungsausgleich gerade nicht von amtswegen anhängig und nur durch zu führen wenn eine Partei das beantragt, ist es doch nicht folgerichtig, dass gar kein Betrag für den Versorgungsausgleich angesetzt wird?
- paralegal6
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§ 3 Nr. 3 VersAusglG
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 05915.html
habt ihr denn Antrag gestellt, dass VA nicht durchgeführt werden soll?
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- Adora Belle
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Ja, sollte man meinen. Ist aber halt nicht so.