Anrechnung Erstberatung auf Widerspruch im Mahnverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Moschele11
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#1

12.10.2020, 13:30

Hallo Ihr Lieben,

..eine kurze Frage: Wir haben einen Mandanten beraten und eine Erstberatungsgebühr abgerechnet (gegenüber der RSV, die nur die Erstberatungsgebühr trägt) Sodann wurde durch uns Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt, das Verfahren wurde aber durch die Gegenseite nicht weiter betrieben.

Ich rechne jetzt noch die Widerspruchsgebühr ab. Muss ich die durch die RSV getragene Erstberatungsgebühr anrechnen??

Was meint Ihr?

Herzliche Grüße vom Moschele
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icerose
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#2

12.10.2020, 13:55

Wenn die Beratung wegen dem Mahnbescheid erteilt wurde, ja, dann ist die Erstberatungsgebühr anzurechnen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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