steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren
Verfasst: 08.10.2020, 09:59
Hallo zusammen,
ich brauche eure Hilfe, und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich habe nun alle Lektüren durch, sowie das Internet und weiß nicht, wie ich Folgendes abrechnen soll/darf/kann:
Wir vertreten unsere Mdt. in einer Steuerstrafsache. Mein Chef hat Streitwertfestsetzung beantragt, was "glaube" nicht notwendig war. Es handelt sich hierbei um ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren. Gegen unsere Mdt. wurde mit Beschluss des AG ein Vermögensarrest angeordnet und der Betrag gepfändet. Gegen diesen Arrest haben wir beim AG Beschwerde eingelegt - welcher nicht abgeholfen wurde - , parallel beim Finanzamt Akteneinsicht beantragt und auch parallelen Schriftverkehr mit dem FA geführt. Sodann ging die Sache zum LG. Auch das LG hat der Beschwerde nicht abgeholfen, so dass das OLG darüber zu entscheiden hatte. Das OLG hat nunmehr entsprechend entschieden, d.h. dass der Arrestbeschluss aufgehoben wurde. Die Staatkasse trägt die Kosten des Rechtsmittels und die notwendigen Auslagen der Beschuldigten.
Aber wie rechne ich denn nun die ganzen Instanzen ab? Für mich sind es drei Instanzen, oder was meint ihr? Rechne ich nun nach Teil 3 (Zivilsachen) ab, was ich nicht denke, oder eher nach Teil 4 (Strafsachen)?
Rechne ich vllt. gegen die erste Beschwerde nach 3500 VV ab ?
Oder doch die 3514 VV ?
Oder die 4146 VV ?
Wie ihr merkt, ich weiß es einfach nicht.
Habt ihr Ideen?? Bin für jeden Tipp dankbar.
Die Sache war auch sehr umfangreich und schwierig für uns, welches ich gern berücksichtigen würde.
Viele Grüße
ich brauche eure Hilfe, und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich habe nun alle Lektüren durch, sowie das Internet und weiß nicht, wie ich Folgendes abrechnen soll/darf/kann:
Wir vertreten unsere Mdt. in einer Steuerstrafsache. Mein Chef hat Streitwertfestsetzung beantragt, was "glaube" nicht notwendig war. Es handelt sich hierbei um ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren. Gegen unsere Mdt. wurde mit Beschluss des AG ein Vermögensarrest angeordnet und der Betrag gepfändet. Gegen diesen Arrest haben wir beim AG Beschwerde eingelegt - welcher nicht abgeholfen wurde - , parallel beim Finanzamt Akteneinsicht beantragt und auch parallelen Schriftverkehr mit dem FA geführt. Sodann ging die Sache zum LG. Auch das LG hat der Beschwerde nicht abgeholfen, so dass das OLG darüber zu entscheiden hatte. Das OLG hat nunmehr entsprechend entschieden, d.h. dass der Arrestbeschluss aufgehoben wurde. Die Staatkasse trägt die Kosten des Rechtsmittels und die notwendigen Auslagen der Beschuldigten.
Aber wie rechne ich denn nun die ganzen Instanzen ab? Für mich sind es drei Instanzen, oder was meint ihr? Rechne ich nun nach Teil 3 (Zivilsachen) ab, was ich nicht denke, oder eher nach Teil 4 (Strafsachen)?
Rechne ich vllt. gegen die erste Beschwerde nach 3500 VV ab ?
Oder doch die 3514 VV ?
Oder die 4146 VV ?
Wie ihr merkt, ich weiß es einfach nicht.
Habt ihr Ideen?? Bin für jeden Tipp dankbar.
Die Sache war auch sehr umfangreich und schwierig für uns, welches ich gern berücksichtigen würde.
Viele Grüße