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steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren

Verfasst: 08.10.2020, 09:59
von Trine
Hallo zusammen, :wink2

ich brauche eure Hilfe, und hoffe, ihr könnt mir helfen.

Ich habe nun alle Lektüren durch, sowie das Internet und weiß nicht, wie ich Folgendes abrechnen soll/darf/kann:

Wir vertreten unsere Mdt. in einer Steuerstrafsache. Mein Chef hat Streitwertfestsetzung beantragt, was "glaube" nicht notwendig war. Es handelt sich hierbei um ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren. Gegen unsere Mdt. wurde mit Beschluss des AG ein Vermögensarrest angeordnet und der Betrag gepfändet. Gegen diesen Arrest haben wir beim AG Beschwerde eingelegt - welcher nicht abgeholfen wurde - , parallel beim Finanzamt Akteneinsicht beantragt und auch parallelen Schriftverkehr mit dem FA geführt. Sodann ging die Sache zum LG. Auch das LG hat der Beschwerde nicht abgeholfen, so dass das OLG darüber zu entscheiden hatte. Das OLG hat nunmehr entsprechend entschieden, d.h. dass der Arrestbeschluss aufgehoben wurde. Die Staatkasse trägt die Kosten des Rechtsmittels und die notwendigen Auslagen der Beschuldigten.

Aber wie rechne ich denn nun die ganzen Instanzen ab? Für mich sind es drei Instanzen, oder was meint ihr? Rechne ich nun nach Teil 3 (Zivilsachen) ab, was ich nicht denke, oder eher nach Teil 4 (Strafsachen)?

Rechne ich vllt. gegen die erste Beschwerde nach 3500 VV ab ?
Oder doch die 3514 VV ?
Oder die 4146 VV ?

Wie ihr merkt, ich weiß es einfach nicht. :-(

Habt ihr Ideen?? Bin für jeden Tipp dankbar.

Die Sache war auch sehr umfangreich und schwierig für uns, welches ich gern berücksichtigen würde.

Viele Grüße

Re: steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren

Verfasst: 08.10.2020, 10:27
von Adora Belle
Normale Verteidiger-Gebühren zzgl für den Arrest pro Rechtszug die 1,0 VG 4142, mit 1/3 Wert des zu sichernden Anspruchs.

Re: steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren

Verfasst: 09.10.2020, 10:34
von Trine
Danke für deine schnelle Antwort Adora Belle.

Das mit der 4142 VV hatte ich dann auch entdeckt. Aber 3 mal ?
Und meinst du die normalen Verteidiger-Gebühren mit 4100 Grundgebühr, 4104 etc. ? Weil in der 4142 VV heißt es ja, dass dieser "Gebührentatbestand auch sämtliche Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Rahmen von vorläufigen Maßnahmen betrifft, die dem Zweck dienen, dem Betroffenen die gesicherten Vermögenswerte später endgültig zu entziehen und es dadurch bei ihm zu einem dauerhaften Vermögensverlust kommen zu lassen. "

Re: steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren

Verfasst: 09.10.2020, 10:46
von Adora Belle
Ihr habt im eigentlichen Ermittlungsverfahren vertreten (AE beim Finanzamt), oder nicht? Das sind die 4100 ff.

Und es gibt 2 Instanzen 4142 - Beschwerde und weitere Beschwerde. Für das ursprüngliche Arrestverfahren wart Ihr nach Deiner Schilderung noch nicht im Spiel.

Re: steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren

Verfasst: 09.10.2020, 10:55
von Trine
Ja genau, lieben Dank. Du hast mir sehr geholfen. :-)