Abrechnung Mehrvergleich ArbR

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ayla
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#1

07.10.2020, 13:33

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu einer arbeitsrechtlichen Abrechnung.

Wir haben zwei Verfahren:

(1.) I. Instanz ArbG, Teil-Urteil, SW: 5.000,00 € (endgültiger SW bleibt Schlussurteil vorbehalten)
II. Instanz LAG Nieders., beendet durch Verfahren zu (2.), habe um Streitwertabsichtserklärung gebeten

(2.) ArbG, Vergleich geschlossen, hiermit wurden auch die beiden Verfahren zu (1.) mitverglichen (7. Die Kosten dieses Rechtsstreits und des Rechtsstreits LAG und AG (1.) sowie die Kosten des Vergleichs werden
gegeneinander aufgehoben.)

Streitwert wurde im Vergleichsbeschluss wie folgt angegeben:

Prozess: 4x das Bruttomonatsentgelt 12.720,39 €
zzgl. 51.663,92 €
zzgl. 31.556,30 €
Vergleichsmehrwert (Arbeitspapiere) 1.000,00 €
Vergleichsmehrwert 7. SW LAG


Nun weiß ich leider nicht, wie ich abrechnen soll. Rechne ich 12.720,39 € + 51.663,92 € + 31.556,30 € zusammen und das ist dann der SW für die VG? Wie berechne ich die EG? Das andere Verfahren war ja auch gerichtlich, aus denen sich der Vergleichsmehrwert ergibt. Ich verstehe auch nicht, wo die beiden "zzgl...." Beträge herkommen. Die sind nicht beziffert und ergeben sich nicht direkt aus dem Vergleich. Mein RA konnte es mir auch nicht erklären.

Komme mir gerade wieder wie ein Azubi vor, peinlich.

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Vielen Dank und liebe Grüße

Ayla
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Anahid
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#2

09.10.2020, 13:54

Im Verfahren 1 vor dem ArbG - Teilurteil über 5.000 € - Und wie hoch ist da der Gesamtstreitwert?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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