Übersetzungskosten FÜR den KFB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Crydea
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#1

06.10.2020, 16:26

Hallo zusammen :wink1

ich habe eine kurze Frage und finde einfach nichts passendes. Wir haben ein Verfahren vor einem deutschen Gericht mit einem ausländischen Gegner (EU) gehabt und gewonnen. Die im Verfahren entstandenen Übersetzungskosten wurden in den KFA gepackt und auch nicht moniert. KFB wurde erlassen. Nun meint das Gericht, dass wir die Übersetzung einholen müssen, damit der KFB der Gegenseite zugestellt werden kann. Nur, was passiert dann mit den Übersetzungskosten für den KFB? Lasse ich die dann nachfestsetzen? Und wieder übersetzen? und wieder nachfestsetzen?.... Ich hoffe ihr versteht, was ich meine.

Hoffe, es hat schonmal jemand Erfahrungen damit gemacht und kann mir fix weiterhelfen

Lg
Cry
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