Gegenstandswert für schriftliche Anfrage an Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Verfasst: 06.10.2020, 14:07
Hallo Ihr Lieben,
ich benötige mal wieder Eure Hilfe. *schnief*
Unsere Mandantin war Geschäftsführerin eines Unternehmens. Dieses Unternehmen forderte einen Schadensersatz von ihr.
Für solche Fälle hatte unsere Mandantin eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Wir wurden u. a. beauftragt, jene Versicherung zu kontaktieren und um Kostenschutz zu bitten, für das Fall, dass das Gericht bestätigt, dass sie diesen Schadensersatz zahlen müsste.
Meines Erachtens ist dies eine gesonderte Angelegenheit und ich würde hierfür eine Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) abrechnen.
Könnt' Ihr mir bitte wegen des Gegenstandswertes behilflich sein? Ist das der Wert, den die Versicherung im Versicherungsfalle zahlen würde? Oder gibt es hier eine prozentuale Regelung z. B. 10 % der vereinbarten Versicherungssumme o. ä.?
Ich danke Euch jetzt schon mal unendlich für Eure Hilfe.
LG Mausebaer
ich benötige mal wieder Eure Hilfe. *schnief*
Unsere Mandantin war Geschäftsführerin eines Unternehmens. Dieses Unternehmen forderte einen Schadensersatz von ihr.
Für solche Fälle hatte unsere Mandantin eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Wir wurden u. a. beauftragt, jene Versicherung zu kontaktieren und um Kostenschutz zu bitten, für das Fall, dass das Gericht bestätigt, dass sie diesen Schadensersatz zahlen müsste.
Meines Erachtens ist dies eine gesonderte Angelegenheit und ich würde hierfür eine Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) abrechnen.
Könnt' Ihr mir bitte wegen des Gegenstandswertes behilflich sein? Ist das der Wert, den die Versicherung im Versicherungsfalle zahlen würde? Oder gibt es hier eine prozentuale Regelung z. B. 10 % der vereinbarten Versicherungssumme o. ä.?
Ich danke Euch jetzt schon mal unendlich für Eure Hilfe.
LG Mausebaer