Frage zu Anrechnung und Abgleich nach §15

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Moschele11
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#1

06.10.2020, 11:10

Ihr Lieben,

zugegebenermaßen stehe ich gerade "auf dem Schlauch". Bestimmt könnt Ihr mir helfen:

Es geht um die Anrechnung einer Gebühr und Abgleich nach § 15 3

Es ist eine Geschäftsgebühr angefallen, Verfahrensgebühr und Verfahrensdifferenzgebühr. Die Verfahrensgebühr reduziert sich ja aufgrund der Anrechnung Geschäftsgebühr. Wenn ich jetzt vor dem 2. Abgleich stehe nach § 15 3 hinsichtlich Verfahrensgebühr und Verfahrensdifferenzgebühr, addiere ich die tatsächlich entstandenen Gebühren (also unangerechnete Verfahrensgebühr oder die bereits angerechnete Verfahrensgebühr wertmäßig mit Verfahrensdifferenzgebühr?

Danke für Euren Rat und

herzliche Grüße vom Moschele
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Anahid
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#2

06.10.2020, 17:03

Die Anrechnung ist vor dem Abgleich vorzunehmen. Nur wenn dann noch immer der Überhang nach § 15 III RVG vorliegt, ist zu kürzen. Also...erst anrechnen, dann addieren.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Moschele11
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#3

08.10.2020, 20:10

Vielen Dank für Deine Antwort, liebe Anahid!!

GLG

vom Moschele
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