Ihr Lieben,
zugegebenermaßen stehe ich gerade "auf dem Schlauch". Bestimmt könnt Ihr mir helfen:
Es geht um die Anrechnung einer Gebühr und Abgleich nach § 15 3
Es ist eine Geschäftsgebühr angefallen, Verfahrensgebühr und Verfahrensdifferenzgebühr. Die Verfahrensgebühr reduziert sich ja aufgrund der Anrechnung Geschäftsgebühr. Wenn ich jetzt vor dem 2. Abgleich stehe nach § 15 3 hinsichtlich Verfahrensgebühr und Verfahrensdifferenzgebühr, addiere ich die tatsächlich entstandenen Gebühren (also unangerechnete Verfahrensgebühr oder die bereits angerechnete Verfahrensgebühr wertmäßig mit Verfahrensdifferenzgebühr?
Danke für Euren Rat und
herzliche Grüße vom Moschele
Frage zu Anrechnung und Abgleich nach §15
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- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Anrechnung ist vor dem Abgleich vorzunehmen. Nur wenn dann noch immer der Überhang nach § 15 III RVG vorliegt, ist zu kürzen. Also...erst anrechnen, dann addieren.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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- Forenfachkraft
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Vielen Dank für Deine Antwort, liebe Anahid!!
GLG
vom Moschele
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