Streitwert Familienrecht, Wohnungszuweisung/Eigentumsübertragung etc.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LauraKatharina
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#1

02.10.2020, 12:10

Hallo ihr alle,
ich hab schon wieder so was riesiges auf dem Tisch :sad:

Wir hatten eine Wohnungszuweisungssache vor Gericht. Streitwert dafür ist klar, 3.000 €

Nun wurde aber folgender Vergleich geschlossen:
1. G überträgt hälftiges Miteigentum an unsere Partei. Partei zahlt im Gegenzug 52.000€
2. Freistellung des G durch unsere Partei von Rückzahlungsverpflichtungen aus Darlehen in Höhe von gesamt 70.000€ in Innenverhältnis und Haftentlassung Außenverhältnis
3. G tritt seine Ansprüche aus Bausparvertrag in Höhe von gesamt 25.000€ an Partei ab.
4. Versorgungsausgleich wird nur für Anwartschaften bis 2015 berücksichtigt, danach wechselseitiger Verzicht.
5. Wechselseitiger Verzicht von nachehelichem Unterhalt + Einigung, dass keine Unterhaltsrückstände bestehen.
6. G verpflichtet sich, ab sofort Kindesunterhalt zu zahlen; Rückstände würden keine bestehen.

So, ich soll nun nach dem Streitwert schauen. Ich habe bisher folgendes:

zu 1: hälftiger Verkehrswert des Eigentums, in dem Fall 52.000€, weil das die Auszahlung ist (Verkehrswert : 2 = normalerweise Auszahlungsbetrag)
zu 2: Durch Befreiung auf Verbindlichkeit nach 42 Abs 1 FamGKG 70.000 €? Oder zählt hier nur die Hälfte?
zu 3: Hier bin ich mit ebenso unsicher, habe nichts gefunden. Hätte hier aber ebenso gesagt 25.000 €?
zu 4: 1.000 € pro Anwartschaft.
zu 5: Der Gegenstandswert beträgt für Unterhalt ja normal den Jahreswert. Gem. Beschluss OLG Düsseldorf rechtfertigt Verzicht keine Festsetzung eines eigenständigen Streitwertes. Der Beschluss ist allerdings von 2009, Akz 8 WF 38/09. Weiterhin habe ich gefunden, dass Unterhaltssachen, die keine Familienstreitsachen sind, mit 500 € bewertet werden, § 51 Abs 3 Satz 1 FamGKG. Ehewohnungssachen sind ja auch eigentlich keine Familienstreitsachen, sondern nur Familiensachen. Es ging hier ja eigentlich nur um die Wohnungszuweisung, aber zählt das?
zu 6: Jahreswert Kindesunterhalt

sehe ich die Beträge so richtig? :kopfkratz Es läuft doch nicht alles unter den 3.000€?

Wir haben in dieser Familiensache eine extra Akte für die Scheidung + VA, Trennungsunterhalt, EA, etc. Mir scheint es, als seien hier alle Verfahren miterledigt worden, es steht aber nichts dazu im Protokoll. Dann würde ja auch u.U. ein eventueller Vergleichsmehrwert wegfallen, da ja alles irgendwo rechtshängig ist. Streitwertfestsetzung möchte ich noch beantragen, aber gerne bereits Vorschläge machen. Unsere Gericht verlangen nämlich bei solchen Anträgen (fast) immer einen Vorschlag, wenn die Sachen etwas undurchsichtig sind. :roll:

Ich danke euch!
Sasuka91
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#2

04.10.2020, 13:18

Och Mann wie ich sowas hasse...

Kann man da nicht Streitwertfestsetzung beantragen? Also auch für den Vergleich?
Sieht sehr danach aus, dass aus anderen Sachen mitverglichen wurde. Macht unser AG auch gerne. Und es sieht fast nie IM Protokoll. Was sagt denn dein Anwalt dazu? Der müsste ja wissen, welche AZ mitverglichen wurden. Ansonsten mal auf der Geschäftsstelle nachfragen.
Ist das eine VKH Sache?
LauraKatharina
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#3

04.10.2020, 13:51

Sasuka91 hat geschrieben:
04.10.2020, 13:18
Och Mann wie ich sowas hasse...

Kann man da nicht Streitwertfestsetzung beantragen? Also auch für den Vergleich?
Sieht sehr danach aus, dass aus anderen Sachen mitverglichen wurde. Macht unser AG auch gerne. Und es sieht fast nie IM Protokoll. Was sagt denn dein Anwalt dazu? Der müsste ja wissen, welche AZ mitverglichen wurden. Ansonsten mal auf der Geschäftsstelle nachfragen.
Ist das eine VKH Sache?
Ja, wir haben VKH. Die Streitwertfestsetzung beantrage ich noch, allerdings geben unsere Gerichte uns das gerne wieder zurück mit der Bitte um Vorschlag^^ Dem würde ich gerne zuvor kommen, sonst kann ich mich in einem Monat nochmal damit befassen.

Okay das ist aber interessant, dass es bei euch fast nie im Protokoll steht. Ich mache normalerweise kein Familienrecht, also weiß ich nicht was da so im Protokoll steht. Bei unseren Zivilsachen steht es normal immer drin. Aber bei der Geschäftsstelle nachfragen ist eine gute Idee. Danke :)
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