Pauschale Vergütung Terminsvertreter in KFA geltend machen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
paulafr92
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#1

30.09.2020, 11:52

Hallo :)

Wir haben zu einem Termin einen Terminsvertreter geschickt und mit ihm eine Pauschale für die Wahrnehmung des Termins vereinbart (300 € zzgl. MwSt.), weil damit zu rechnen war, dass der Gegner nicht kommt und ein VU ergehen wird. Dies war dann auch der Fall. Kann man die Pauschale im KFA mit geltend machen? Oder was man da machen? Ich habe dazu im Internet nichts eindeutiges gefunden.

Vorab vielen Dank für die Hilfe.
Refa-99
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#2

30.09.2020, 12:02

Das hängt m.E. davon ab, ob ihr den Terminsvertreter im Namen des Mandanten oder in eigenem Namen beauftragt habt
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
Refa-99
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#3

30.09.2020, 12:05

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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AliceImWunderland
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#4

30.09.2020, 12:07

Vielleicht hilft dir auch das Urteil des BGH weiter: VII ZB 60/17
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#5

30.09.2020, 12:18

Refa-99 hat geschrieben:
30.09.2020, 12:02
Das hängt m.E. davon ab, ob ihr den Terminsvertreter im Namen des Mandanten oder in eigenem Namen beauftragt habt
Zum einen hängt es davon ab. Zum anderen hängt es davon ab, ob die Kosten eines TV überhaupt erstattungsfähig wären und zum dritten hängt es davon ab, ob die vereinbarte Vergütung die gesetzliche übersteigt. Wenn ja, dann ist sie auf jeden Fall nicht in der Höhe festsetzbar.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#6

30.09.2020, 12:35

Refa-99 hat geschrieben:
30.09.2020, 12:02
Das hängt m.E. davon ab, ob ihr den Terminsvertreter im Namen des Mandanten oder in eigenem Namen beauftragt habt
Der Terminsvertreter war in Untervollmacht da. Also haben wir Ihn beauftragt und nicht der Mandant (?).
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#7

30.09.2020, 12:41

paulafr92 hat geschrieben:
30.09.2020, 12:35
Refa-99 hat geschrieben:
30.09.2020, 12:02
Das hängt m.E. davon ab, ob ihr den Terminsvertreter im Namen des Mandanten oder in eigenem Namen beauftragt habt
Der Terminsvertreter war in Untervollmacht da. Also haben wir Ihn beauftragt und nicht der Mandant (?).
Nach dem hier schon zitierten Haufe-Artikel sind die Kosten also nicht festsetzbar.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#8

30.09.2020, 12:44

icerose hat geschrieben:
30.09.2020, 12:41
paulafr92 hat geschrieben:
30.09.2020, 12:35
Refa-99 hat geschrieben:
30.09.2020, 12:02
Das hängt m.E. davon ab, ob ihr den Terminsvertreter im Namen des Mandanten oder in eigenem Namen beauftragt habt
Der Terminsvertreter war in Untervollmacht da. Also haben wir Ihn beauftragt und nicht der Mandant (?).
Nach dem hier schon zitierten Haufe-Artikel sind die Kosten also nicht festsetzbar.
Ok. Vielen Dank für die Hilfe.
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#9

30.09.2020, 17:32

icerose hat geschrieben:
30.09.2020, 12:41
paulafr92 hat geschrieben:
30.09.2020, 12:35
Refa-99 hat geschrieben:
30.09.2020, 12:02
Das hängt m.E. davon ab, ob ihr den Terminsvertreter im Namen des Mandanten oder in eigenem Namen beauftragt habt
Der Terminsvertreter war in Untervollmacht da. Also haben wir Ihn beauftragt und nicht der Mandant (?).
Nach dem hier schon zitierten Haufe-Artikel sind die Kosten also nicht festsetzbar.
Auch das ist m.E. so pauschal nicht richtig. Wenn ich von dem Mandanten eine Vollmacht habe, in seinem Namen einen TV/UBV zu beauftragen, dann kann ich eine Untervollmacht ausstellen und dennoch ist der TV/UBV im Namen des Mandanten beauftragt. :kopfkratz
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#10

01.10.2020, 08:58

Anahid hat geschrieben:
30.09.2020, 17:32
icerose hat geschrieben:
30.09.2020, 12:41
paulafr92 hat geschrieben:
30.09.2020, 12:35
Refa-99 hat geschrieben:
30.09.2020, 12:02
Das hängt m.E. davon ab, ob ihr den Terminsvertreter im Namen des Mandanten oder in eigenem Namen beauftragt habt
Der Terminsvertreter war in Untervollmacht da. Also haben wir Ihn beauftragt und nicht der Mandant (?).
Nach dem hier schon zitierten Haufe-Artikel sind die Kosten also nicht festsetzbar.
Auch das ist m.E. so pauschal nicht richtig. Wenn ich von dem Mandanten eine Vollmacht habe, in seinem Namen einen TV/UBV zu beauftragen, dann kann ich eine Untervollmacht ausstellen und dennoch ist der TV/UBV im Namen des Mandanten beauftragt. :kopfkratz
Es ist wie immer: Es kommt eben darauf an. :lol:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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