Terminsgebühr im Abstimmungstermin Insolvenzplan

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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lvre
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#1

30.09.2020, 09:41

Hallo zusammen,

wir sollen unseren Mandanten (Gläubiger) im Verfahren über einen Insolvenzplan vertreten. Es geht im Prinzip nur darum, dass einer unserer Anwälte vor Gericht erscheint und für den Gläuiger die mündliche Zustimmung zur Durchführung des Insolvenzplans erteilt, weil der Gläubiger (also unser Mandant) nicht selber hin will.

Welche Gebühren fallen da an bzw. entsteht hier eine normale Terminsgebühr?

Ich hätte jetzt die 1,0 VG Nr. 3318 VV RVG angesetzt. Nehme ich die TG Nr. 3104 VV RVG dann einfach mit rein oder fällt hier tatsächlich keine an?

:thx
Feldhamster
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#2

30.09.2020, 15:37

Gerold, 23. Auflage, VV 3313-3323 Rn 53:
"...VV 3318 umfasst die gesamte Tätigkeit des RA im Verfahren über den Insolvenzplan bis zur Klärung der Frage, ob ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung nach § 253 InsO einzulegen ist, ferner die Tätigkeit für das gesamte Verfahren nach §§ 254-269 InsO."

Ich würde daher sagen, keine TG.
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