Hallo
Ich benötige Hilfe bei folgender Abrechnung:
Wir haben im Auftrag unserer Mandantin deren Forderung zunächst außergerichtlich gegenüber der Gegenseite (zwei Gegner) geltend gemacht (in einem Schreiben).
Nachdem die Zahlungsfrist fruchtlos verstrichen ist, haben wir einen Mahnbescheid beantragt. Gegenüber dem Gegner X ist sodann auf Antrag ein VB erlassen worden. Wir haben eine entsprechende Schlussrechnung erstellt (2300, 3305, 3308).
An Gegner Y konnte der MB zunächst nicht zugestellt werden. Nach mehreren EMA´s wurde der MB dann doch zugestellt. VB beantragt, VB ergangen. Gegner Y hat Widerspruch eingelegt, der aufgrund der verspäteten Einlegung als Einspruch gewertet wurde, sodass das Verfahren vor dem AG fortgeführt wurde. Es wurde nun ein Urteil erlassen, dass der VB aufrecht erhalten bleibt.
Wie sieht hier meine Abrechnung aus? Die Geschäftsgebühr, die Gebühr für den Antrag auf Erlass eines MB + VB habe ich ja bereits abgerechnet. Kommt hier unter Anrechnung jetzt nur noch die Verfahrensgebühr hinzu?