Gebühren möglich Zeugenbeistand
Verfasst: 29.09.2020, 14:59
Hallo,
ich habe hier eine Sache wo wir als Zeugenbeistand für die Dauer der Vernehmung gemäß § 68 b Abs. 2 StPO beigeordnet wurden vom Gericht. Jetzt wurde die Mandantin abgeladen weil ihre AUssage nicht mehr erforderlich war. WIr hatten in der Sache lediglich den Beiordnungsantrag gestellt und auch keine Akte gehabt.
Kann mir jemand sagen, ob ich hier überhaupt was abrechnen kann?
ich habe hier eine Sache wo wir als Zeugenbeistand für die Dauer der Vernehmung gemäß § 68 b Abs. 2 StPO beigeordnet wurden vom Gericht. Jetzt wurde die Mandantin abgeladen weil ihre AUssage nicht mehr erforderlich war. WIr hatten in der Sache lediglich den Beiordnungsantrag gestellt und auch keine Akte gehabt.
Kann mir jemand sagen, ob ich hier überhaupt was abrechnen kann?