Gebühren möglich Zeugenbeistand

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Naturini
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#1

29.09.2020, 14:59

Hallo,

ich habe hier eine Sache wo wir als Zeugenbeistand für die Dauer der Vernehmung gemäß § 68 b Abs. 2 StPO beigeordnet wurden vom Gericht. Jetzt wurde die Mandantin abgeladen weil ihre AUssage nicht mehr erforderlich war. WIr hatten in der Sache lediglich den Beiordnungsantrag gestellt und auch keine Akte gehabt.

Kann mir jemand sagen, ob ich hier überhaupt was abrechnen kann?
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Adora Belle
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#2

29.09.2020, 15:39

Wenn Ihr nichts gemacht habt, gibt es nichts. Wenn Ihr den Termin mit der Zeugin vorbereitet habt, würde ich versuchen, die Gebühr abzurechnen. Müsste aber gut begründet werden, und klappt vllt nicht. Müsst Ihr wissen, ob sich der Aufwand lohnt für die paar EUR.
Naturini
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#3

29.09.2020, 16:19

In Ordnung vielen Dank!
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