Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Melanie
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#1
28.09.2020, 09:21
Moin,
wie kann ich den im Betreff bezeichneten Antrag abrechnen. M.E. gehört dieser Antrag zur Zwangsvollstreckung und wird demnach nach 3309 VV RVG abgerechnet. Sehe ich das richtig?
Viele Grüße
Melanie :pcwink
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
28.09.2020, 09:22
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Melanie
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#3
28.09.2020, 09:28
Danke
Viele Grüße
Melanie :pcwink