Wie Antrag auf Androhung Ordnungsgeld abrechnen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Melanie
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#1

28.09.2020, 09:21

Moin,
wie kann ich den im Betreff bezeichneten Antrag abrechnen. M.E. gehört dieser Antrag zur Zwangsvollstreckung und wird demnach nach 3309 VV RVG abgerechnet. Sehe ich das richtig?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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Anahid
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#2

28.09.2020, 09:22

:zustimm
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Melanie
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#3

28.09.2020, 09:28

Danke
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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