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im Kostenfestsetzungsverfahren entstandene Kosten

Verfasst: 25.09.2020, 12:16
von mcdreamy
Hallo liebe Forenos,

ich versuche gerade Kosten (u. a. EMA), die erst im Kostenfestsetzungsverfahren entstanden sind, festsetzen zu lassen. Der Rechtspfleger will die Kosten nicht anerkennen, da sie nicht von der Kostengrundentscheidung umfasst sein sollen.

Grundsätzlich verstehe ich das Problem, allerdings müsste es sich von der Logik her doch um eine Art nachgelagerte Prozesskosten handeln. Zwangsvollstreckungskosten sind es definitiv nicht. Dass die obsiegende Partei auf den Kosten sitzen bleiben oder die "drei fuffzig" separat gegen den Beklagten geltend machen soll, erscheint mir jedenfalls nicht schlüssig.

Wie handhabt Ihr das? Habt Ihr eventuell hilfreiche Rechtsprechung/Kommentierung parat?

Ich habe konkret dazu noch nichts gefunden.

Danke & LG Grüße
mcdreamy

Re: im Kostenfestsetzungsverfahren entstandene Kosten

Verfasst: 28.09.2020, 13:17
von icerose
Solche Kosten mache ich generell im Wege der Zwangsvollstreckung geltend - bisher auch ohne Schwierigkeiten.

Re: im Kostenfestsetzungsverfahren entstandene Kosten

Verfasst: 29.09.2020, 09:06
von AliceImWunderland
Die Kosten für die Zustellung des KfB (also die Gerichtskosten in Höhe von 3,50 Euro) werden normalerweise in dem KfB mit festgesetzt. Wenn das Gericht mitteilt, dass die Zustellung nicht erfolgen konnte, weil der Antragsgegner unter der angegebenen Anschrift nicht mehr wohnhaft ist, hatten wir bisher keine Probleme, die Kosten für die nachfolgende Anschriftenermittlung mit festsetzten zu lassen. Diese müssen natürlich dem Gericht gegenüber nachgewiesen werden.