im Kostenfestsetzungsverfahren entstandene Kosten
Verfasst: 25.09.2020, 12:16
Hallo liebe Forenos,
ich versuche gerade Kosten (u. a. EMA), die erst im Kostenfestsetzungsverfahren entstanden sind, festsetzen zu lassen. Der Rechtspfleger will die Kosten nicht anerkennen, da sie nicht von der Kostengrundentscheidung umfasst sein sollen.
Grundsätzlich verstehe ich das Problem, allerdings müsste es sich von der Logik her doch um eine Art nachgelagerte Prozesskosten handeln. Zwangsvollstreckungskosten sind es definitiv nicht. Dass die obsiegende Partei auf den Kosten sitzen bleiben oder die "drei fuffzig" separat gegen den Beklagten geltend machen soll, erscheint mir jedenfalls nicht schlüssig.
Wie handhabt Ihr das? Habt Ihr eventuell hilfreiche Rechtsprechung/Kommentierung parat?
Ich habe konkret dazu noch nichts gefunden.
Danke & LG Grüße
mcdreamy
ich versuche gerade Kosten (u. a. EMA), die erst im Kostenfestsetzungsverfahren entstanden sind, festsetzen zu lassen. Der Rechtspfleger will die Kosten nicht anerkennen, da sie nicht von der Kostengrundentscheidung umfasst sein sollen.
Grundsätzlich verstehe ich das Problem, allerdings müsste es sich von der Logik her doch um eine Art nachgelagerte Prozesskosten handeln. Zwangsvollstreckungskosten sind es definitiv nicht. Dass die obsiegende Partei auf den Kosten sitzen bleiben oder die "drei fuffzig" separat gegen den Beklagten geltend machen soll, erscheint mir jedenfalls nicht schlüssig.
Wie handhabt Ihr das? Habt Ihr eventuell hilfreiche Rechtsprechung/Kommentierung parat?
Ich habe konkret dazu noch nichts gefunden.
Danke & LG Grüße
mcdreamy